Die häufige Versicherungssumme von 1,5 Millionen bei VSH-Verträgen für Vermittler ist zu niedrig. Darauf weist der SdV e.V. hin und erläutert dies anhand eines gerade regulierten Schadens.

 

Einem württembergischen Maschinenbauer mit 46 Mitarbeitern entstand durch Feuer in Lager-/Produktionshallen ein Schaden in Höhe von 16 Millionen Euro. Dabei wurden auch Vorräte im Wert von 4,7 Millionen Euro vernichtet. Die Versicherungssumme für die Vorräte betrug jedoch nur 960.000 Euro.

Über 4 Millionen Euro Schadenersatz von Makler gefordert

Die Summe für die Vorräte hatte der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss angegeben. Einige Monate später schickte er eine Mail an den Versicherungsmakler, weil beim Jahresabschluss Vorräte im Wert von 3,7 Millionen festgestellt wurden und weitere Vorräte im Wert von 800.000 Euro noch hinzugekommen seien. Der VN bat um Prüfung, ob der Vertrag insofern geändert werden muss. Der Versicherungsmakler leitete die Information zwar an den Versicherer weiter, hakte dort aber nicht nach als keine Bestätigung kam. So blieb es bei der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme.

Nun verlangt der VN über seinen Anwalt für die nicht versichert gewesenen Vorräte 3,74 Millionen Euro Schadenersatz von seinem Versicherungsmakler. Der Vorwurf lautet, nicht für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt zu haben. Darüber hinaus wurden vom Versicherer Abzüge wegen Obliegenheitsverletzung bezüglich elektrischer Anlagen vorgenommen. Diese lastete der VN ebenfalls der fehlenden Aufklärung durch den Versicherungsmakler an, so dass sich seine Forderung auf etwa 4 Millionen Euro belief.

Nicht bei Versicherungssummen sparen

In diesem Fall ist die gängige Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro weit überschritten. Nur eine ausreichend hohe Exzedenten-Deckung bewahrte dann noch den Versicherungsmakler vor dem finanziellen Aus.

„Die meisten Makler ahnen gar nicht, dass sie den eigenen Ruin riskieren, wenn sie bei ihrer VSH nur die gesetzlich vorgeschriebene Summe versichern.“ sagt Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand des SdV. „Selbst bei kleinen Firmen-Kunden können sehr große Schäden entstehen. Wenn diese dann mit Forderungen an den Makler herantreten, darf dessen VSH-Versicherungssumme nicht zu niedrig sein. Da hat man wirklich am falschen Ende gespart.“ Für Großschäden, wie in diesem Fall, bieten wir unseren versicherten Mitgliedern eine Exzedenten-Deckung von bis zu 20 Millionen Euro. So sind Vermittler bestens abgesichert, selbst wenn mehrere große Schadenereignisse innerhalb der Versichertengemeinschaft eintreten. Damit gehört dieses VSH-Angebot zu den besten und leistungsstärksten am Markt. Weitere Infos und ein Online-Rechner sind auf der Webseite https://m1.sdv-online.de/sdvvermittlerschutz zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), Erfenschlager Str. 19, 09125 Chemnitz, Tel: 0800-7388748, www.sdv-online.de