Am 10. März 2021 treten für alle VersicherungsvermittlerInnen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige FinanzanlagenvermittlerInnen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.
Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben zukünftig erweiterte Informationspflichten. Gemeinsam haben daher bereits am 11.2. die Verbände AfW und VOTUM für die betroffenen Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt. Abrufbar sind diese über diesen DOWNLOADLINK oder auf der Homepage des AfW.
„Der AfW wird im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung beim wichtigen Thema Nachhaltigkeit auch in Zukunft mit guten Partnern aktiv aber auch mehr proaktiv agieren.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Ergänzt wird daher die Informationsoffensive des AfW nun durch eine Gemeinschaftsveranstaltung mit der Standard Life Versicherung. In einem für alle interessierte TeilnehmerInnen offenen Webinar wird über die Umsetzung der kommenden Pflichten informiert, aber auch über das Thema Nachhaltigkeit und die Chancen, die darin für VermittlerInnen liegen und über kommende regulatorische Entwicklungen auf diesem Gebiet.
Wann: 23. Februar 2021, 11.00 Uhr
Anmeldelink https://register.gotowebinar.com/register/6961943113269357071
Informieren werden die AfW-Vorstände Norman Wirth und Frank Rottenbacher (Going Public Akademie für Finanzberatung) sowie aus dem Haus Standard Life von Nils Wein, Head of Legal Services, und Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing.
Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de