Schlichtungsstelle verzeichnet nur zulässige 93 Fälle im letzten Jahr
Auch in 2020 lagen die Beschwerden über Versicherungsvermittler auf einem äußerst niedrigen Niveau, wie der kürzlich veröffentlichte Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmann ausweist. Gerade einmal 298 Versicherungsnehmer beschwerten sich über Vermittler (2019: 261), bei einem gesamten Beschwerdeaufkommen von 17.413 (2019: 16.928).
„Allerdings beurteilte die Schlichtungsstelle nur 93 (2019: 115) Beschwerden als zulässig“, informiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz. „Auf alle Beschwerden des letzten Jahres bezogen ergibt das gerade einmal einen Anteil von nur 0,53 Prozent (2019: 0,67 %). Im Jahresvergleich ist das abermals eine Abnahme.“
Aufgrund der seit Jahren verschwindend niedrigen Beschwerdequoten sieht sich der BVK darin bestätigt, dass der Berufsstand ehrbar ist und Kunden die Expertise und Fairness ihrer Versicherungsvermittler sehr zu schätzen wissen. Dies reflektiert auch das BVK-Berufsbild.
„Das niedrige Beschwerdeaufkommen über uns illustriert außerdem Jahr für Jahr unsere Anerkennung durch die Kunden und bestärkt uns in unserem sozialpolitischen Auftrag der Absicherung für Millionen Kunden“, sagt BVK-Präsident Heinz.
Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D-53115 Bonn, Tel: 0228/228050, Fax: 0228/2280550, www.bvk.de