Wenn durch Tauwetter und Dauerregen Flüsse über die Ufer treten oder Gullis überlaufen, können nahegelegene Häuser Schaden nehmen – geschützt sind Bewohner mit dem Elementarschutz.
Schnee und Regen – egal, wie es aktuell vom Himmel kommt, es ist nass. In Kombination ergeben der jetzt angekündigte Dauerregen und das Tauwetter mancherorts bereits Hochwasserwarnungen, vor allem an Rhein und Donau. Das Wetter beeinflussen kann niemand, sich wohl aber gut absichern, zum Beispiel gegen die finanziellen Folgen eines vollgelaufenen Kellers. Wichtig: Nur mit zusätzlichem Elementarschutz sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung auch Schäden durch Naturereignisse abgedeckt.
Durch übertretende Flüsse können Schäden an Häusern, Hausrat und Autos entstehen. Nicht selten stehen Hausbesitzer, aber auch Mieter, vor dem großen Chaos, sobald das Wasser sich zurückgezogen hat. Dann geht es nicht nur darum, schnell für die nötige Reparatur zu sorgen, sondern auch darum, wer für die Kosten aufkommt. Keine Sorgen muss sich machen, wer zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung auch einen Elementarschutz abgeschlossen hat. Dieser nämlich deckt Schäden durch Natureinflüsse ab – zum Beispiel nach Unwettern oder eben auch bei Hochwasser und Starkregen. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Zusatzschutz etwa Kosten für die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks abgedeckt. Eine Elementarzusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert.
Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?
Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer so schnell wie möglich über einen Schadenfall informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Kellerfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände in Sicherheit bringen. Das alles natürlich nur, ohne sich selbst gefährden zu müssen.
Dokumentieren! Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.
Archivieren! Quittungen, etwa von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.
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