Die Sache scheint klar: Die Finanzierung von Pflege ist eine staatliche und eine private Aufgabe, keine von Unternehmen. Doch der Schein trügt.

 

Bereits heute pflegt jeder zehnte Beschäftigte einen Angehörigen. Die Tendenz steigt, gerade auch aufgrund der raschen Alterung unserer Gesellschaft. Aber auch junge Menschen werden durch Unfälle oder Erkrankungen zu Pflegefällen. Aktuell sind vier Millionen auf Pflege angewiesen, davon jeder Fünfte im erwerbsfähigen Alter. Für das Jahr 2050 prognostizieren Experten ca. 6,1 Millionen Pflegebedürftige.

Der Pflegebedarf birgt eine gewaltige gesellschaftliche Sprengkraft und schlägt auch auf den Unternehmensalltag durch. Spätestens wenn Mitarbeiter immer wieder wegen der Pflege von Angehörigen ausfallen, wenn sie gedanklich nicht konzentriert bei der Arbeit sind, weil sie die Doppelbelastung durch Pflege und Beruf erschöpft und sie die aus der familiären Pflegesituation resultierenden finanziellen Sorgen aufreiben, wird das Thema Pflege auch zur Angelegenheit von Arbeitgebern. Dabei geht es für Unternehmen sowohl um die Verfügbarkeit von Personal als auch um die Qualität geleisteter Arbeit.

Fachkräftemangel beherrscht bereits heute den Alltag vieler Firmen. Verschärft wird diese Situation durch die demografische Entwicklung: Mit den Babyboomern geht in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine personalstarke Generation in Rente. Wer als Arbeitgeber den Beschäftigten außer einem guten Gehalt attraktive Angebote wie den Abschluss einer betrieblichen Pflegezusatzversicherung (bPZV) unterbreiten kann, hält Personal im Unternehmen bzw. gewinnt neue Mitarbeiter leichter hinzu, tut etwas für das Image des Unternehmens und profitiert von Steuervorteilen. Es geht aber auch um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

„Die betriebliche Pflegezusatzversicherung ist das perfekte Instrument, Arbeitgeberbelange und Arbeitnehmerbedürfnisse in Einklang zu bringen und zur Lösung eines wachsenden gesellschaftlichen Problems beizutragen“, erläutert Marko Böttger, für die bPZV verantwortlicher Abteilungsleiter bei der HanseMerkur. „Kurzum, es geht um Sozialpartnerschaft im besten Sinne des Wortes“, so Böttger.

Über einen Gruppenversicherungsvertrag für mehr als 1.000 Mitarbeiter versichert der Arbeitgeber alle Beschäftigten. Anders als bei individuellen Verträgen kann dabei auf Gesundheitsfragen komplett verzichtet werden, und auch schwerbehinderte Mitarbeiter sind über den Gruppenversicherungsvertrag eingebunden: „Die Größe der Gruppe ist Garant für die erforderliche Risikostreuung“, erläutert Böttger. Das Angebot der HanseMerkur ist modular aufgebaut und ergänzt Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (siehe Info-Kasten). So können die Mitarbeiter das betriebliche Angebot zusätzlich ergänzen und auch ihre Familie maßgeschneidert absichern.

Versorgungslücke vorprogrammiert: Die soziale Pflegeversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene soziale Pflegeversicherung (SPV) war von Beginn an nur als eine Art Teilkaskoversicherung konzipiert. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 6,7 Jahre (Tendenz steigend)  und bringt erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. So betragen zum Beispiel  die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim durchschnittlich 2.058 Euro, die der Pflegebedürftige als Eigenanteil monatlich aufbringen muss. Von den heute ca. 83 Mio Menschen in Deutschland haben jedoch nur 4,6 Prozent eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen und somit wichtige Vorsorge betrieben.

Angesichts der erheblichen Alterung der bundesdeutschen Gesellschaft mit immer mehr Pflegefällen werden in der SPV auch zukünftig erhebliche Versorgungslücken klaffen. Nach Information des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat die SPV Ende 2019 rund 44 Mrd. Euro aufgewendet. Allein in den letzten sieben Jahren haben sich die Kosten verdoppelt. Mit einer Vervierfachung der Ausgaben rechnet die Bertelsmann-Stiftung bis zum Jahr 2050. Dann wären gesamtgesellschaftlich 181 Mrd. Euro Pflegekosten im Umlagesystem zu stemmen – bei einer sinkenden Zahl an Beitragszahlern und einer steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen.

Kurzgefasst: Betrieblicher Pflegezusatzschutz

Welche Leistungen umfasst die bPZV der HanseMerkur?

Pflegeleistungen können für das Unternehmen individuell und flexibel nach dem

vorhandenen Budget pro Mitarbeiter oder

Leistungsfokus (ambulante und/oder stationäre Leistungen) definiert werden.

Kollektivlösung:  Alle Mitarbeiter erhalten im Pflegefall die gleichen Leistungen.

Einheitsbeitrag: Für alle Mitarbeiter gilt ein gleicher Zahlbeitrag.

Keine Gesundheitsprüfung: Jeder Mitarbeiter (auch schwerbehindert) wird unabhängig von seinem Gesundheitszustand versichert. (Nicht versicherbar sind nur Mitarbeiter, die bereits in einen Pflegegrad eingestuft wurden bzw. die bereits einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt haben.)

Sofortiger Schutz: Keine Wartezeiten.

Weltweiter Schutz: Leistungen werden weltweit gezahlt, z. B. auch bei Pflege im Ausland.

Keine doppelten Überprüfungen im Pflegefall: Die HanseMerkur übernimmt die Entscheidung des Pflegebescheides.

Auch die Aufstockung und Absicherung der Familie ist zu besonderen Konditionen möglich.

 

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