Deutliche Ersparnis möglich
Noch bis zum 30. November können die meisten Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Zunehmend beliebter werden dabei Verträge mit Werkstattbindung. Bei ihnen winkt eine deutliche Ersparnis. Entscheidend ist beim Thema Werkstattbindung, dass die Servicequalität stimmt.
Rund 85 Prozent aller Autofahrer besitzen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung. Wer sich dabei für einen Vertrag mit Werkstattbindung entscheidet, kann kräftig sparen. Bei manchen Versicherern sinkt die Prämie für die Teil- oder Vollkasko um 20 Prozent. Waren derartige Verträge vor einigen Jahren noch die Ausnahme, werden sie inzwischen immer beliebter. Insgesamt ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Anbieter zu wählen. Bei der ADAC Autoversicherung wird die Mehrzahl neuer Kaskoversicherungen mit einem solchen Werkstattbonus abgeschlossen.
Mit der Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, erklärt sich der Versicherte dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Die Werkstätten erhalten so mehr Aufträge und können durch eine hohe Auslastung ihre Reparaturpreise günstiger kalkulieren. Dieser Vorteil wird an die Versicherungskunden weitergegeben. Deren Autoversicherungen werden dadurch günstiger.
Die Partnerwerkstätten der Versicherer sind in der Regel von TÜV oder DEKRA geprüft und gewähren auf die durchgeführten Arbeiten eine Garantie. Allerdings ist die Anzahl der Reparaturbetriebe nicht in jeder Region gleich hoch. In Großstädten sind sie oft flächendeckend vertreten, in ländlichen Regionen nicht immer. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, welchen Service der Versicherer bietet. In den Versicherungsleistungen sollte vor allem ein Hol- und Bring-Service eingeschlossen sein. Das defekte Auto wird dann zur Reparatur abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht. Idealerweise erhält der Kunde über die Versicherung für die Dauer der Reparatur auch ein kostenloses Ersatzfahrzeug.
Wichtig zu wissen: Die Bindung an ein Werkstattnetz gilt ausschließlich für Kaskoschäden. Hierzu zählen selbstverschuldete Schäden (Vollkasko) oder beispielsweise Wildunfälle und Hagelschäden (Teilkasko). Für Inspektionen und Wartungsarbeiten kann der Versicherte stets eine Werkstatt seiner Wahl aufsuchen.
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