BdV erinnert an Beantragung der Zulagen
Die Riester-Rente ist dauerhaftes Streitthema zwischen Verbraucherschutz, Versicherungswirtschaft und Politik. Dennoch haben Millionen Altersvorsorgesparer*innen einen solchen Vertrag abgeschlossen. „Obwohl wir Riester-Rentenverträge für nicht sinnvoll halten, möchten wir alle Versicherten davor bewahren, die staatlichen Zulagen zu verschenken. Diese müssen rechtzeitig beantragt werden – von allein kommt vom Versicherer nichts“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Die Zulagen werden nicht automatisch auf den Riester-Vertrag überwiesen. Sie müssen über den Anbieter des Riester-Vertrages bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden und werden dann dem Vertrag gutgeschrieben. Der entsprechende Antrag kann einmal jährlich gestellt werden. Die Riester-Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommt man, wenn der Antrag bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht wurde. Die Frist für die Zulage des Jahres 2020 läuft also Ende 2022 ab. Die für 2018 zum Ende dieses Jahres. Handeln ist daher erforderlich!
Es ist auch ein Dauerzulagenantrag möglich. Dann ist dem Anbieter aber jede Änderung, z. B. die Geburt eines Kindes, mitzuteilen.
„Wir sehen jedoch trotz der Zulagen zahlreiche Nachteile, gerade bei der Riester-Rentenversicherung. Daher sollte jede*r beim Abschluss die Vor- und Nachteile gut gegeneinander abwägen,“ rät Verbrauchschützerin Boss
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