Die deutschen Verwaltungsgerichte stellen sich auf vermehrte Überprüfungen der neuen Corona-Schutzverordnungen ein.
Die Verwaltungsgerichte könnten “in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschutz gewähren”, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Samstag). In welchem Umfang es wegen der geplanten Grundrechtseingriffe zu Rechtsschutzverfahren kommen werde, sei derzeit noch nicht verlässlich zu prognostizieren. Die 51 Verwaltungsgerichte und 15 Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe hätten die Maßstäbe für die Kontrolle von Grundrechtseinschränkungen zur Corona-Eindämmung in den vergangenen Monaten “immer weiter präzisiert”. Danach müsse “jede Eindämmungsmaßnahme für sich genommen notwendig sein”, betonte Seegmüller. Es reiche nicht, dass sie lediglich als nützlich angesehen werde. Vielmehr dürften Behörden “nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig” seien. Erforderlich sei eine Maßnahme nur, wenn es keine gleich geeignete, weniger belastende gebe.
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