Die Zurich Gruppe Deutschland erstattet Kunden die Versicherungsbeiträge für nicht gefahrene Kilometer im Jahr 2020.
Die Zurich Gruppe Deutschland erstattet Kunden die Versicherungsbeiträge für nicht gefahrene Kilometer im Jahr 2020.
Durch Covid-19 hat sich vieles verändert, unter anderem auch das Mobilitätsverhalten vieler Autofahrer. Beispielsweise durch Kurzarbeit oder Home Office fielen viele tägliche Pendelfahrten aus und auch zahlreiche Urlaubsreisen und Ausflüge mit Privatfahrzeugen fielen dem Corona-Lockdown zum Opfer. „Viele unserer Kunden haben aufgrund der Pandemie viele Kilometer im Auto gespart. Daher erstatten wir unseren Kunden im Falle einer reduzierten Fahrleistung den entsprechenden Teil ihrer Versicherungsprämie für das laufende Jahr“, erklärt Jawed Barna, Vorstand Vertrieb & Strategische Partnerschaften bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Kilometerstand übermitteln und Geld zurückerhalten
Über die Möglichkeit der Erstattung werden Kunden, die ihr privates Fahrzeug bei Zurich versichert haben, ab Ende Oktober per Brief informiert. Die Eingabe des aktuellen Kilometerstandes wird ganz einfach über eine speziell dafür eingerichtete Internetseite möglich sein. Sobald die tatsächliche geringer als die versicherte jährliche Fahrleistung ist und man damit in eine günstigere Kilometerklasse rutscht, wird der Differenzbetrag erstattet. Kunden, die sich bereits in der niedrigsten Kilometerklasse befinden, werden selbstverständlich nicht angeschrieben. Die Rückzahlung erfolgt per Gutschrift oder Verrechnung mit dem nächsten Versicherungsbeitrag.
Verantwortlich für den Inhalt:
Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-33, D-53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de