Aon: Die Zeit drängt
Die Verhandlungen über die Bedingungen des Austritts der Engländer aus der EU laufen auf Hochtouren. Stichtag für den Brexit ist der 29. März kommenden Jahres. Doch für deutsche Unternehmen, die englische Anbieter zur Deckung ihrer
Versicherungsrisiken nutzen, tickt schon die Uhr: Bei einem harten Brexit also ohne neue, verbindliche wirtschaftliche Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU dürfen englische Versicherer in der Europäischen Union kein Geschäft mehr tätigen. Auch umgekehrt gilt: Nur in der EU lizensierte Versicherer dürfen dann nicht mehr in UK tätig werden. “Die Zeit drängt: Mit Blick auf die Verlängerung ihrer Versicherungsverträge 2018/2019 müssen Unternehmen jetzt die richtige Absicherungsstrategie festlegen”, sagt Bernd Einmold, Experte für internationale Versicherungsprogramme beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions.
Besonders Unternehmen, die sich über EuropaPolicen oder FOS (“Freedom of Services”)Policen versichert haben, wären laut Einmold von einem harten Brexit betroffen. Diese Policen bieten für alle Unternehmen eines internationalen Konzerns innerhalb der EU einheitlichen Versicherungsschutz durch einen einzigen Erstversicherungsvertrag. “Wenn diese Möglichkeiten wegfallen, muss für UKRisiken eine Lokalpolice abgeschlossen werden. Sonst steht das Unternehmen dort ohne Versicherungsschutz da”, so Einmold.
Der AonExperte hat jetzt eine BrexitTaskForce ins Leben gerufen: “Unser Ziel ist, für Unternehmen sicherzustellen, dass ihr Versicherungsschutz unterjährig nicht wegfällt und dass ihre Versicherer nicht durch nachteilige BrexitKlauseln einseitig aus bestehenden Programmen ausscheiden können.” Gleichzeitig soll Augenmerk darauf gelegt werden, dass den Unternehmen ausreichende Deckungskapazitäten über weiterhin innerhalb der EU lizensierte Versicherer zur Verfügung gestellt werden. “Dort, wo wir Lücken sehen, werden wir darauf hinweisen, dass Lokalpolicen in UK rechtzeitig installiert werden müssen”, so Einmold.
Auch auf Versicherseite will der Makler im Sinne der Unternehmenskunden aktiv werden. “Für den Fall eines harten Brexits werden wir mit den betroffenen Versicherern kundenfreundliche Vertragsregelungen verhandeln”, sagt Einmold. Aon werde auch genau darauf achten, welche Versicherer bis zu einem endgültigen Brexit jeweils für die EU und UK entsprechende beiderseitige Lizenzen erreicht haben. Einmold: “Mit dem Ziel der Vertragskontinuität werden wir dies fortlaufend erfassen und in die Vertragsverlängerungsverhandlungen für die Unternehmenskunden einbeziehen.” Ziel sei es, auch im Falle eines harten Brexits Vertragssicherheit für die Unternehmen zu erreichen.
Verantwortlich für den Inhalt:
AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, D20355 Hamburg Tel.: 0 40/36 050, Fax: 0 40/36 0510 00
www.aon.com