Seit langem ist klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Ein essenzieller Zusatz zur Sicherung soll durch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erwirkt werden.
Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat u.a. mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) weitere deutliche Anreize geschaffen, um die Verbreitung der bAV insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) weiter zu fördern. Stichpunkte hierzu sind bspw. die verbesserte Förderung für Geringverdiener, die Einführung eines Freibetrags für Betriebsrenten in der Krankenversicherung, die Verbesserung von Riester in der bAV, ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung oder das Sozialpartnermodell mir reiner Beitragszusage.
Doch es gilt zu beachten: Die bAV gibt es nicht ohne Mitwirken des Arbeitgebers. Wird in einem Unternehmen ein betriebliches Versorgungssystem eingeführt, ist das kein einmaliger Umstand – die bAV begleitet Mitarbeiter und Unternehmen ein Leben lang. „Umso wichtiger ist es für den Arbeitgeber, sich einen fachkundigen Partner mit an Bord zu holen“, sagt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP.
Das bAV-Kompetenz-Rating des IVFP gibt einen wertvollen Überblick – und das bereits zum sechsten Mal. Die Kompetenz-Analyse des IVFP zeichnet sich besonders durch die Tatsache aus, auch „hinter die Kulissen“ zu blicken. In diesem in seiner Art in Deutschland einzigartigen Rating wurden die Teilnehmer erneut in einer interaktiven Analyse anhand von über 90 Einzelkriterien geprüft und bewertet. In die Gesamtbewertung flossen die Bereiche wie folgt ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.
Auch in diesem Rating wurden zusätzlich zu den genannten Aspekten die in der Vergangenheit geprüften Themenfelder bzw. Fragestellungen begutachtet. „Es ist schön zu sehen, dass die Digitalisierung im Bereich Verwaltung bei weiteren Anbietern Einzug hält. Generell kann festgehalten werden, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen intensiv auseinandersetzen. Ein Beleg dafür, dass unser Verfahren anerkannt und akzeptiert ist“, sagt Dommermuth.
Welche Gesellschaften bieten die beste bAV-Kompetenz
„Kompetenz“ sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Nachfolgende Tabelle zeigt die besten Anbieter nach Sternen und in alphabetischer Reihenfolge.
Unter www.ivfp.de/bAV-Kompetenz-Rating 2020 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.
Verantwortlich für den Inhalt:
Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de