Aon: Erfreulich schnelle Kabinettsentscheidung
„Es freut uns sehr, dass der Aufbau des säulenübergreifenden Rentenportals wieder einen Schritt weiter gekommen ist,” so kommentiert Aon-Geschäftsführerin Gundula Dietrich den heutigen Kabinettsbeschluss zu einem Online-Portal, über das alle Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge abrufbar sein sollten. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon hatte in einem Gutachten gemeinsam mit der Universität Ulm die Grundzüge dieser Lösung entworfen.
„Dass der erst vor kurzem vorgelegte Referentenentwurf zügig vom Kabinett verabschiedet wurde, zeigt deutlich, welchen Stellenwert das Projekt hat,” ergänzt Dr. André Geilenkothen, der gemeinsam mit Gundula Dietrich bei Aon für das Gutachten verantwortlich war. „Transparenz in der Altersversorgung ist wichtiger denn je. Wir sind stolz darauf, dass wir mit unserem Gutachten, einen Beitrag dazu leisten konnten.”
Ein Grundzug des neuen Systems ist der von Aon vorgeschlagene Weg, alle Informationen der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zu sammeln, zu filtern und aggregiert auf einer Plattform darzustellen. Dazu ist es dann nicht notwendig, alle Daten an einer Stelle zu speichern. Vielmehr sollen die jeweiligen Informationen erst durch die Nutzer abgerufen werden. Das ist auch im Sinne des Datenschutzes zweckmäßig.
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