Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen hat im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal beim zuständigen Landgericht München I für mehrere ihrer Mandanten Schadensersatzklage gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht.

 

Der Klage vorausgegangen sind intensive Ermittlungen der Kanzlei, die erhebliche Versäumnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young bestätigt haben. Trotz falscher Geschäftszahlen hat EY die Bilanzen der Wirecard AG bis einschließlich 2018 uneingeschränkt testiert und durchgewunken.

“Nach Abschluss unserer Recherchen sind wir der festen Überzeugung, dass EY den Investoren gegenüber unbegrenzt schadensersatzpflichtig ist, weil sie diese in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt hat”, so Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Stephan Greger. “Ein Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer kommt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat – zum Beispiel durch unzureichende Ermittlungen oder durch Angaben ins Blaue hinein”, so Rechtsanwalt Dr. Greger. “Unsere Ansicht wird auch durch das uns vorliegende Sonderprüfungsgutachten der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt, in dem sie eine eingehendere Prüfung der Treuhandkonten, auf denen angeblich die fehlenden 1,9 Mrd. Euro verbucht sein sollten, für zwingend notwendig erachtet.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen, Prinzregentenstraße 54, 80538 München, Tel: 089 / 237 08 480, www.dr-greger.de