Die Diskussionen rund um das Thema Geschwindigkeit im Straßenverkehr ebben nicht ab.
Fest steht: 32 % der Menschen, die bei einem Verkehrsunfall 2019 ums Leben kamen, waren in einen Unfall verwickelt, bei dem die Polizei mindestens einer Fahrzeug führenden Person nicht angepasste Geschwindigkeit vorwarf, sogenannte Geschwindigkeitsunfälle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden insgesamt 963 Menschen im vergangenen Jahr bei Geschwindigkeitsunfällen getötet, 53 687 wurden verletzt und von diesen erlitten 13 769 Personen schwere Verletzungen.
Nicht angepasste Geschwindigkeit bleibt eine Hauptursache bei Unfällen mit Todesfolge
Im vergangenen Jahr starben bei Geschwindigkeitsunfällen 24 Menschen je 1 000 Unfälle mit Personenschaden. Bei allen Unfällen mit Personenschaden waren es 10 Getötete je 1 000 Unfälle. Auch die Zahl der Schwerverletzten bei Geschwindigkeitsunfällen war mit 345 je 1 000 Unfälle mit Personenschaden überdurchschnittlich hoch. Bei allen Unfällen mit Personenschaden waren es durchschnittlich 217 Schwerverletzte je 1 000 Unfälle.
Zu schnelles Fahren bedeutet nicht zwangsläufig, dass dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Denn unter anderem bei besonderen Wetterbedingungen wie etwa Nässe oder Nebel kann die normal zulässige Geschwindigkeit schon zu hoch sein. So registrierte die Polizei 2019 in 41 173 Fällen nicht angepasste Geschwindigkeit als Ursache eines Unfalls mit Personenschaden. Lediglich 2 130 mal überschritten Fahrerin oder Fahrer dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Insgesamt weniger Verkehrstote, nicht angepasste Geschwindigkeit spielt weiterhin wichtige Rolle bei tödlichen Verkehrsunfällen
Im Vergleich zu 2010 ist die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2019 um 16,5 % auf 3 046 gesunken. Dies zeigt sich auch bei den bei Geschwindigkeitsunfällen: Während im Jahr 2010 noch 1 441 Menschen bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben kamen, waren es im vergangenen Jahr 33,2 % weniger als zehn Jahre zuvor. Aber dennoch starb 2019 alle 9 Stunden ein Mensch bei einem Geschwindigkeitsunfall in Deutschland.
Methodischer Hinweis:
In der Verkehrsunfallstatistik können für jeden Unfall bis zu zwei allgemeine Ursachen sowie pro Beteiligten bis zu drei personenbezogene Ursachen erfasst werden, die allesamt in verschiedenem Ausmaß zu einem Unfall beitragen können. Die Kategorie “Nicht angepasste Geschwindigkeit” nimmt auf § 3 der Straßenverkehrsordnung Bezug: “Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.”
Verantwortlich für den Inhalt:
Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de