Am 14. Februar 2018 bestätigten die EUBotschafter eine Übereinkunft, die Umsetzungsfrist zu verschieben
Dies erfolgt auf Vorschlag der EUKommission. Es erfolgt eine Verschiebung der Pflicht
der EUMitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben bis zum 1.7.2018 –
statt bisher zum 23.2.2018. Die Anwendung hat dann bis spätestens 1.10.2018 zu erfolgen. Da das Europäische Parlament und der Rat die Änderungsrichtlinie voraussichtlich nicht vor März 2018 annehmen werden, wird die Verschiebung dann rückwirkend ab dem 23. Februar gelten.
Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Das deutsche IDDUmsetzungsgesetz ist beschlossen und tritt zum 23.2. in Kraft. Es ist unwahrscheinlich, dass auch der deutsche Gesetzgeber eine Verschiebung vornehmen wird. Die Branche ist weitestgehend IDDready, auch wenn die noch ausstehende Versicherungsvermittlungsverordnung noch nicht vorliegt. Im Übrigen ist es unfassbar, was die europäische Bürokratie einer ganzen Branche an Hick Hack zumutet. Erst MiFID2 nun IDD. Regulierungsprojekte mit äußerst gravierenden Auswirkungen für ganze Branchen werden angeschoben, inkonsistent verabschiedet und rückwirkend verschoben, weil man merkt, dass eine Umsetzung in der vorgegebenen Zeit nicht machbar ist.“
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