Sicher im Sattel – das wünschen sich nicht nur Radfahrer, sondern auch Fahrradhandel und -reparaturbetriebe.
Diese unterstützt die Württembergische Versicherung AG mit einem neuen branchenspezifischen Angebot auf Basis der bewährten Firmen-Police. Es enthält die zwei Bausteine Inhalts-/Gebäude- und Ertragsausfallversicherung sowie Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Baustein Inhalts-/Gebäude- und Ertragsausfallversicherung
Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie zum Beispiel Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes können bis zum vereinbarten Betrag (max. 20.000 Euro) gegen Schäden durch Diebstahl, Raub, böswillige Beschädigung und sonstige Gefahren wie beispielsweise Unfälle optional versichert werden. Möglich ist auch ein Unterversicherungsverzicht für Schäden bis 100 Prozent der Versicherungssumme bis max. 500.000 Euro. Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, gibt es die volle Entschädigung bis zu 150.000 Euro. Liegt die Schadenhöhe darüber, erstattet die Württembergische davon mindestens 80 Prozent. Diese Erweiterung gilt auch bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften.
Baustein Betriebs-Haftpflichtversicherung
Die Württembergische leistet bei Schäden an Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes mit bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall bzw. 30.000 Euro je Versicherungsjahr. Sollte auf einer Probefahrt ein Dritter geschädigt werden, gilt die Deckung in Höhe der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt für Tätigkeitsschäden an sonstigen Sachen liegt bei 150 Euro.
Unter den Versicherungsschutz fallen auch der Verleih und die Vermietung von Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes sowie die Risiken für Montage von nicht selbst hergestellten Komponenten (Assembling). Eingeschlossen sind ebenfalls Risiken im Online-Handel.
Fahrradhändler und -reparaturbetriebe, die sich für den Schutz der Württembergischen entscheiden, erhalten ein besonderes Angebot für ihre Kunden: Das neu erworbene Fahrrad oder nicht versicherungspflichtige Pedelec kann für sechs Wochen rundum versichert werden. Nach der Online-Registrierung besteht Versicherungsschutz bis zu 5.000 Euro bei Diebstahl des Fahrrads oder von Fahrradteilen und – mit 150 Euro Selbstbehalt – auch bei „Vollkasko“-Schäden. Die Mobilität ist bis zu 500 Euro für ein Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten und/oder den Rücktransport eingeschlossen.
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