Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Zahlen für 2019
Im Jahr 2019 ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 0,4 Prozent auf 873.971 gesunken. Das ergeben die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat. Auch bei den Wegeunfällen gab es einen Rückgang: Ihre Zahl sank um 0,9 Prozent auf 186.859.
Mit 816 tödlichen Unfällen gab es insgesamt 86 Fälle mehr als im Vorjahr. Da die Zahl der tödlichen Wegeunfälle mit 309 im Vergleich zu 310 in 2018 nahezu unverändert blieb, geht der Anstieg fast vollständig auf die Entwicklung bei den tödlichen Arbeitsunfällen zurück. Deren Anzahl lag mit 507 um 20,4 Prozent über der des Vorjahres. Der Grund: Bei 82 Fällen handelt es sich um Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005, die bedingt durch den Abschluss von Strafprozessen erst 2019 in die Statistik aufgenommen werden konnten.
Einen neuen Tiefstand hat im Jahr 2019 die Zahl der neuen Unfallrenten erreicht. Sie gingen um 193 Fälle auf 17.914 zurück. 13.303 Menschen erhielten erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls (Vorjahr: 13.559). Bei den Renten aufgrund von Wegeunfällen gab es etwas mehr Fälle als im Vorjahr (+ 0,4 Prozent). Eine Rentenzahlung ist ein Hinweis darauf, dass ein Arbeits- oder Wegeunfall schwere Folgen für den Betroffenen hatte.
“Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Pandemie ist es erfreulich, etwas insgesamt so Positives wie die sinkenden Arbeits- und Wegeunfallzahlen bekannt geben zu können. Damit setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort”, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. “Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es uns wichtig, den Unternehmen und unseren Versicherten ein verlässlicher Partner zu sein und unsere Aufgaben weiterhin bestmöglich zu erfüllen. Unser Ziel ist und bleibt die Vision Zero, eine Welt ganz ohne Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen. Darauf arbeiten wir weiter hin, unter anderem mit der Präventionskampagne kommmitmensch der gesetzlichen Unfallversicherung.”
Kommmitmensch wirbt für eine gute Präventionskultur in den Betrieben und Einrichtungen. Sicherheit und Gesundheit bei allen Handlungen und Entscheidungen mitdenken, das ist das Ziel der Kampagne. Mehr hierzu sowie aktuelle Hinweise und Handlungsempfehlungen für Betriebe zur Coronavirus-Pandemie unter: www.kommmitmensch.de
Leichter Anstieg bei den Schülerunfällen
Im Jahr 2019 waren 1.174.976 meldepflichtige Schulunfälle zu verzeichnen, was einem Anstieg um 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insgesamt hatten sechs Schulunfälle einen tödlichen Ausgang, das sind vier weniger als im Jahr davor. Hingegen wurden mehr Personen auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung tödlich verletzt. Nach einem sehr niedrigen Wert im Jahr 2018 stiegen die Fälle der tödlichen Wegeunfälle um 16 auf 41, was dem langjährigen Mittel entspricht. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ging mit 0,7 Prozent geringfügig zurück.
Hintergrund – Erläuterungen
Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle immer dann, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben. Der Begriff Schülerunfälle umfasst die Gruppe der Kitakinder, der Schülerinnen, Schüler und Studierenden. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall versicherte Person getötet oder so verletzt wird, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muss.
Verantwortlich für den Inhalt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0, www.dguv.de