Nach einem Versicherungsschaden, beispielsweise einem Brand auf dem Firmengelände, können die Wiederbeschaffungskosten von Einrichtungsgegenständen, Maschinen und Waren aufgrund der Corona-Krise gestiegen sein.

 

Reicht die vereinbarte Preisdifferenzversicherung dann aus? Die ConceptIF BIZ, der Hamburger Assekuradeur für das gewerbliche Kompositgeschäft, informiert, welche Probleme damit für gewerbliche Versicherungsnehmer verbunden sind.

Der Wiederbeschaffungswert von Produkten und Waren ist eine wichtige Berechnungsgröße im Schadensfall. Lieferengpässe, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, können dazu führen, dass die Bezugspreise etwa für Rohmaterial, bezogene Handelsware, Produktionsanlagen oder andere Betriebseinrichtungen steigen und der Betrieb auch für die von ihm hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen höhere Preise erzielt. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Versicherte Gefahr läuft, unterversichert zu sein“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Das ist der Fall, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Der Schadensbetrag wird dann in dem Verhältnis gekürzt, wie die Versicherungssumme zu niedrig ist. Und Winkler weiter: „Die in den überwiegenden Versicherungsverträgen enthaltene Preisdifferenzversicherung hilft in den meisten Fällen nicht, eine Unterversicherung auszugleichen, die in der aktuellen Pandemie entstanden ist. Denn sie kommt nur für solche Preissteigerungen auf, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalles entstehen.“

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Der Gewerbetreibende kennt die Bezugs- und Verkaufsmärkte in seinem Geschäftsumfeld naturgemäß am besten. Oft reicht es also aus, dass der Vermittler über die versicherungstechnischen Konsequenzen unzureichender Versicherungssummen im Schadensfall aufklärt.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, wie der ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete, bei dem die Bestimmungen über eine Unterversicherung nicht angewendet werden, wenn der Schaden eine Summe von 500.000 Euro oder 50 Prozent der Versicherungssumme, maximal 2,5 Millionen Euro, nicht übersteigt. ConceptIF prüft im Schadensfall, welches Kriterium für den Versicherungsnehmer günstiger ist. Liegt die Schadenssumme über diesen Beträgen und liegt eine Unterversicherung vor, wird eine Unterversicherung nur auf den Teil des Schadens angerechnet, der diese Beträge übersteigt. Darüber hinaus enthält CIF:BIZ property complete eine Vorsorgevereinbarung, nach der der Versicherer zum Ausgleich möglicher unzureichender Versicherungssummen bis zu zehn Prozent über diese hinaus haftet.

 

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