infinma hat die Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung aktualisiert.
Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2020“ wurden 68 Tarife von 23 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt sind sowohl Produkte, die in Deutschland als auch in Österreich angeboten werden.
Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.
Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.
An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard erfüllen oder übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 31 Tarife von 12 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt.
Dies sind in alphabetischer Reihenfolge: AXA, Continentale, DBV, Dialog, Europa, Generali (Österreich), Hannoversche, HDI, Inter, MetallRente, Volkswohl Bund und Zurich.
„Während in den letzten Jahren kaum Veränderungen in der EU zu erkennen waren, hat sich in diesem Jahr der Marktstandard bei der Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten bei Auslandsaufenthalt verändert. Das ist zwar ohne Auswirkung auf die zertifizierten Produkte geblieben, deutet aber darauf hin, dass doch der eine oder andere Anbieter die EU „wiederentdeckt“ haben könnte.“, erläuterte der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz. „Möglicherweise übt auch die zunehmende Verbreitung der Grundfähigkeitsversicherung Druck auf die Versicherer aus, die EU als Alternative zur Arbeitskraftabsicherung attraktiver zu machen.“, ergänzte sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Während die BU-Produkte seit Jahren eine recht hohe Qualität aufweisen, ist gerade in der EU noch einige Luft nach oben.“
Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Zertifizierung maßgeblichen Kriterien.
Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php
Zudem kündigte Geschäftsführer Dr. Schulz an, in näherer Zukunft auch Marktstandards für die Grundfähigkeitsversicherung zu veröffentlichen. „Die Bedeutung der Grundfähigkeitsversicherung hat in den letzten Monaten deutlich zugenommen und auch die Qualität der Produkte steigt kontinuierlich weiter an. Daher werden wir demnächst unser bewährtes Verfahren der Marktstandards auch auf die Grundfähigkeitsversicherung ausdehnen.“
Verantwortlich für den Inhalt:
infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de