Die HUK-COBURG hat auch im neuen Verfahren gegen das Vergleichsportal Check24 (Check24 Vergleichsportal GmbH und Check 24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH) gewonnen.

Das Landgericht Köln (AZ 84 0 76/19) gab in seiner Entscheidung dem fränkischen Versicherer recht.

Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied Autoversicherung sowie Haftpflicht-/Unfall-/ Sachversicherungen: „Wir begrüßen das Urteil. Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt. Die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24 wurde ad absurdum geführt.“

Die HUK-COBURG hatte am 16.4. 2019 gegen das Vergleichsportal Check24 erneut Klage auf Unterlassung erhoben. Sie hält insbesondere eine Werbung mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ für irreführend sowie für nicht klar und eindeutig formuliert. Nach Ansicht des fränkischen Versicherers erhalten Verbraucher so den Eindruck, dass Autoversicherungen nirgendwo günstiger seien. Sehr häufig sind die HUK-COBURG-Tarife aber deutlich günstiger. Jedoch lässt sich das Unternehmen bei Check24 nicht listen, um keine Provisionen an das Vergleichsportal zu zahlen und so seinen Kunden weiterhin Versicherungsschutz zu günstigen Preisen bieten zu können.

Darüber hinaus stellte die HUK-COBURG die von Check24 vergebenen Tarifnoten in Frage, die nach ihrer Auffassung subjektive Einschätzungen seien und keine nachprüfbaren Tatsachen widergeben.

Die Werbung mit Testsiegen ohne Quellenangaben und ohne Hinweis, wo diese Testergebnisse eingesehen werden können, wurde ebenfalls vom Versicherer bemängelt. Auch in diesen Punkten erhielt die HUK-COBURG recht.

 

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