Bundesregierung und Kreditversicherer sichern gemeinsam Lieferantenkredite
Die deutsche Bundesregierung spannt gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro auf, um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu stützen. Auch Coface kooperiert in diesem umfangreichen Programm für Inlands- und Exportgeschäfte. Die EU-Kommission hat dem Programm zugestimmt.
Starkes Zeichen an Unternehmen
“Dieses Programm ist ein starkes Zeichen an die deutschen Unternehmen”, sagt Katarzyna Kompowska. Die Regional CEO für Nordeuropa bei Coface sieht darin eine gute Lösung, um den Spagat zwischen den Anforderungen des unternehmerischen Risikomanagements und dem aktuell notwendigen Krisenmanagement zu bewältigen. “Wir können so Engagements aufrechterhalten, die unter normalen Risikogesichtspunkten nicht mehr haltbar wären.” Die hohe finanzielle Beteiligung der Kreditversicherer zeige, dass es sich nicht um einen staatlichen Schutzschirm für die Versicherer handele, sondern um ein breites Stabilisierungsprogramm für die Wirtschaft, sagt Katarzyna Kompowska.
Der Schutzschirm ist ein weiterer wichtiger Baustein aus dem umfangreichen Hilfspaket der Bundesregierung, um die Wirtschaft weiter zu stabilisieren. Das ist aktuell besonders wichtig, weil auch langjährige und solvente Kunden von Versicherungsnehmern in der Corona-Krise plötzlich und unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten können.
Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro. Die Kreditversicherer beteiligen sich substantiell und überlassen dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantiesumme des Bundes hinausgehen. Für die Versicherungskunden ändert sich nichts am Prozedere: Vertrags- und Ansprechpartner bleibt Coface.
“Beträchtliche Störung” beheben
“Kreditversicherer können mit Hilfe des Schutzschirms bestehende Deckungszusagen weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen – trotz erheblich gestiegener Ausfallrisiken. Wir handeln hier vorausschauend, denn im Moment können viele Kunden die Schwierigkeiten sehr oft noch ohne unsere Hilfe lösen”, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ergänzte: “Für viele Unternehmen ist diese Krise bedrohlich, weil sie keine Aufträge mehr erhalten. Und wenn noch Aufträge da sind, ist ungewiss, ob der Kunde am Ende zahlen kann. Deshalb sorgen wir mit einem Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro dafür, dass Kreditversicherer weiter für etwaige Zahlungsausfälle einstehen und tragen dazu bei, die Lieferketten in Deutschland und weltweit aufrechtzuerhalten.”
Dies sieht auch die EU-Kommission so. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, erklärte zur Genehmigung nach den EU-Beihilfevorschriften: “Die deutsche Regelung trägt dazu bei, dass Handelskreditversicherungen weiterhin für alle Unternehmen verfügbar sind. Die Maßnahme wird die Liquiditätslage europäischer Unternehmen erleichtern und ihnen dabei helfen, in diesen schwierigen Zeiten ihren Geschäftsbetrieb fortzusetzen.” Die deutsche Regelung sei erforderlich, geeignet und angemessen, “eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedsstaates zu beheben”.
Kreditversicherung kein Vollkasko
Ohne die Garantie des Bundes hätten die Kreditversicherer im Rahmen ihrer Risikopolitik in der Corona-Pandemie Limite stärker einschränken oder aufheben müssen. Denn: Kernkompetenz der Kreditversicherer ist die Risikoanalyse. Sie bewerten die Bonität von Unternehmen und damit das Forderungsausfallrisiko, das ihre Kunden bei Geschäften eingehen. Ist dieses Risiko erkennbar zu hoch oder nicht mehr kalkulierbar, passen die Versicherer Limite an oder heben sie auf. “Eine Kreditversicherung ist aktives Risikomanagement, kein Vollkaskoschutz für riskante Geschäfte. Das Ziel ist immer die Schadenverhütung im gemeinsamen Interesse von Versicherungsnehmer und Versicherer”, erklärt Katarzyna Kompowska.
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