Corona nicht in allen Verträgen mitversichert / Allianz hilft Firmenkunden durch Sonderleistungen / Hilfszahlung wird bei Liquiditätsengpässen nicht auf staatliche Leistungen angerechnet

 

Deutschlandweit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder haben nur eingeschränkt geöffnet, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele Unternehmer bringt das in eine finanzielle Notlage. Die Betriebsschließungsversicherung greift in diesen Fällen jedoch nicht. Dafür gibt es mehrere Gründe, z.B. erfolgte die Schließung der Betriebe aus generalpräventiven Gründen und nicht, weil von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht. Außerdem ist das Coronavirus ein neuer Krankheitserreger, der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherung fällt. Nicht zuletzt sind viele Versicherungskunden Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, denen die Abgabe und Lieferung von Speisen weiterhin gestattet ist und die daher nicht vollständig schließen müssen.

Dennoch möchte die Allianz ihren Kunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihr haben, in dieser schwierigen Lage helfen. Deshalb hat sie an den vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiierten Gesprächen mit den Interessenverbänden der Kunden, insbesondere dem Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V., der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und Versicherern teilgenommen. Gemeinsam haben sich alle Beteiligten für Bayern auf eine Unterstützung der Hotel- und Gastronomiebetriebe geeinigt.

„Wir freuen uns, dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen Kunden in Bayern erreicht haben“, sagt Dirk Vogler, Firmenkunden-Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. „Wir sehen uns hier in der gesellschaftlichen Verantwortung und es ist uns wichtig, unseren Kunden auch in dieser Zeit als starker Partner zur Seite zu stehen. Die Allianz wird diese für Bayern gefundene Lösung bundesweit ihren Kunden im Bereich Hotels und Gaststätten anbieten, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben.“

Die Allianz stellt dafür gemeinsam mit den anderen Versicherungsunternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung.

Die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld und die Soforthilfsmaßnahmen bzw. Zuschüsse der Länder und des Bundes zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen haben den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert.

Obwohl kein Versicherungsschutz besteht, zahlt die Allianz auf den verbleibenden durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden des Kunden von ca. 30 Prozent die Hälfte, d.h. 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit (max. für 30 Tage). Dabei hat die Zahlung der Allianz bei Liquiditätsengpässen keine Auswirkungen auf die staatlichen Leistungen. Zudem erweitert die Allianz die Hilfe auch für alle Kunden aus anderen Wirtschafts-branchen, die eine Betriebsschließungsversicherung ohne Öffnungsklausel abgeschlossen haben.

Hat ein Betrieb einen Vertrag mit Öffnungsklausel abgeschlossen und ist neben der Vollschließung auch die Teilschließung eingeschlossen, was zumeist bei Krankenhäusern der Fall ist, ist das Coronavirus mitversichert. Der Schaden wird dann im Rahmen und Umfang der Versicherung reguliert.

 

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