Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes
bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe
Der Bundesrat hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe vorgelegt, dem
noch der Bundestag zustimmen muss. ( HIER Gesetzesentwurf und Stellungnahme der Bundesregierung)
Gemeint sind in erster Linie unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind.
Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die umgangssprachlich Kaffeefahrten genannt werden und gewerberechtlich als sogenannte “Wanderlager” eingestuft werden. Die Verletzlichkeit der Teilnehmer wird häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Zunehmend werden in dem Sektor auch Finanzdienstleistungen mit erheblichen Schäden für die Verbraucher vertrieben – so die Gesetzesbegründung des Bundesrates.
Neben einem Vertriebsverbot u.a. von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten ist nun auch ein Verbot des Vertriebs von Finanzdienstleistungsprodukten vorgesehen. Finanzdienstleistungen sollen wegen der großen Anlockwirkung und der erheblichen finanziellen Gefahren nicht mehr auf Kaffeefahrten vertrieben werden dürfen.
AfWVorstand Norman Wirth kommentiert: „Als Verband der professionell und im Kundeninteresse agierenden Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzdienstleister, welche einer intensiven Regulierung unterliegen, begrüßen wir ausdrücklich diesen gesetzgeberischen Vorstoß. Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrechts erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert. Wir hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden.“
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