Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen auch viele Vermittler vor große Herausforderungen.

 

Daher begrüßt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, denn für die Betroffenen ist schnelle und unbürokratische Hilfe unerlässlich“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Auch der BVK bietet nun seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“ durch ein neues zusätzliches Beratungsangebot in Kooperation mit der Kanzlei Wolter Hoppenberg an.

„Damit erhalten unsere Mitglieder kurzfristig Zugang zu den Ressourcen weiterer Rechtsexperten, die für unsere Mitglieder die notwendigen und möglichen Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen können“, sagt Heinz.

Wolter – Hoppenberg hat aus diesen Gründen eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zusammengestellt, um mit einem Höchstmaß an Effizienz und Schnelligkeit betroffenen BVK-Mitgliedern zu helfen. Dadurch wird die effektive Inanspruchnahme der unterschiedlichen Förderprogramme ermöglicht, die profunde Kenntnisse der jeweils betroffenen Rechtsmaterien des öffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Insolvenzrechts erfordern.

Natürlich steht auch die BVK-Geschäftsführung trotz der Corona-Pandemie weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten allen Mitgliedern zur Beratung zur Verfügung.

BVK-Mitglieder werden über unsere zentrale Rufnummer 0228 / 22805-0 dem Anliegen entsprechend weitergeleitet.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de