Eine “Sorge” weniger: Kfz-Unternehmerkunden können in der Corona-Krise ihre Versicherungen bei der Gothaer stillegen
Die Corona-Pandemie trifft die Gothaer Kfz-Unternehmerkunden in einigen Branchen hart. Gemäß des Gothaer Konzerngrundsatzes „Kraft der Gemeinschaft“ bietet die Gothaer Allgemeine für Kfz-Unternehmerkunden Soforthilfe an: eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung.
Das öffentliche Leben steht weitestgehend still. Der Güter- und Personenverkehr ist besonders stark betroffen. Transportfahrzeuge bleiben auf dem Hof, Taxen werden nicht mehr genutzt, Busfahrten nehmen aufgrund des Reiseverbots sowie der Schließung der Schulen und Kindergärten stark ab. Viele Unternehmer müssen ihre Dienstfahrzeuge– um die finanzielle Belastung gering zu halten – abmelden. Viele Zulassungsstellen sind aber aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus geschlossen oder haben die Öffnungszeiten stark eingeschränkt.
„In Zeiten dieser Krisensituation möchte wir unsere Kfz-Unternehmerkunden nicht alleine lassen und haben mit der beitragsfreien Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung ein schnelles und unkompliziertes Angebot entwickelt, das unsere Kunden finanziell entlasten soll“, erklärt Frank Edelmeier, Leiter der Kraftfahrt Privat- und Unternehmerkunden der Gothaer. Die Regelung gilt für alle Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen, Lkw, Sattelzugmaschinen, für alle (Klein-)Busse sowie für alle Taxen und Mietwagen. Kfz-Unternehmerkunden können die unbürokratische Soforthilfe bis zum 30. April 2020 bei der Gothaer Allgemeine in Anspruch nehmen.
Verantwortlich für den Inhalt:
Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de