Das Coronavirus dominiert den Alltag der Menschen auf dem gesamten Globus. Wer sich im Ausland aufhält, fragt sich derzeit, wie es um die Gesundheitsversorgung steht.
Vor allem durch die Einstufung des Corona-Ausbruchs als Pandemie sehen sich einige Reiseversicherer nun nicht mehr in der Leistungspflicht für den Corona-Fall.
Eine Reisekrankenversicherung gilt im Ausland als unabdingbar, um im Notfall ausreichend und bezahlbar versorgt zu werden. Aber: Viele Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen festgelegt, dass ihre Versicherungsleistungen ausdrücklich nicht gelten, wenn die Gesundheitsgefährdung durch eine Pandemie erfolgt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus als eben eine solche Pandemie klassifiziert.
Den in großer Zahl betroffenen Reisenden und Expats wird dies nun immer klarer. Sowohl Klarstellungen der Versicherer wie auch die Berichterstattung darüber nehmen zu. Neben der eigentlichen Sorge um eine Ansteckung stellen sich Reisende derzeit die Frage: Was leistet meine Auslandskrankenversicherung in Bezug auf Corona und Covid-19?
Versicherungsschutz für Covid-19 trotz Pandemie-Status beim BDAE gewährleistet
“Die BDAE Gruppe hält auch im Corona-Fall ihren Leistungskatalog ein”, versichert Philipp Belau, Geschäftsführer der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE Gruppe und stellt klar, medizinisch notwendige Behandlungen, Untersuchungen sowie Medikamente im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung seien selbstverständlich gedeckt. “Dies schließt natürlich den ärztlich verordneten Corona-Test ein.”
Verordnete Quarantäne-Maßnahmen im Ausland setzt die BDAE Gruppe bei ihren Auslandskrankenversicherungen mit stationären Aufenthalten gleich. Und sie übernimmt in gleichem Maße die Kosten.
Inzwischen sind aber auch viele BDAE-Versicherte ins Ausland zurückgekehrt und fragen sich, ob sie dort auch dann weiter versichert sind, wenn das Land noch immer als ein Risikogebiet eingestuft ist. “Die Versicherungsbedingungen gelten weitestgehend unabhängig von den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Insbesondere unseren Kunden, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, verwehren wir nicht, in ihr Aufenthaltsland zurückzukehren. Demzufolge sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen versichert”, erklärt BDAE-Geschäftsführer Belau.
Kein genereller Anspruch auf Rückflug ins Heimatland bei Covid-19-Infizierung
Wer aufgrund der Corona-Epidemie sein derzeitiges Aufenthaltsland verlassen möchte, hat jedoch nicht automatisch Anspruch auf einen Rücktransport ins Heimatland – auch dann nicht, wenn er an Covid-19 erkrankt ist.
“Gemäß unserer Versicherungsbedingungen sind medizinisch notwendige Rücktransporte in das Land versichert, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Ein Rücktransport nach Deutschland ist somit nicht pauschal im Versicherungsschutz eingeschlossen”, weiß Larissa Stuhlmacher, Assistenz der BDAE-Geschäftsführung und verantwortlich für die Produktentwicklung.
“Sollten Sie sich aber in einem Land aufhalten, in dem bei einer Covid-19-Infizierung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist, so ist der Transport zu einem nächsterreichbaren Krankenhaus versichert, in dem die medizinische Versorgung sichergestellt ist”, ergänzt Stuhlmacher.
Versicherte, die derzeit nicht mehr nach Deutschland ausreisen können, sollten sich an das Auswärtige Amt wenden. Dieses weist Deutsche im Ausland mittlerweile verstärkt auf ihre Krisenvorsorge-Datenbank “Elefand” hin. Deutsche, die im Ausland leben, können sich hier eintragen, was im Notfall die unverzügliche Kontaktaufnahme erleichtert. Gleichzeitig informiert die Behörde, dass das System zurzeit ausgelastet sein könne.
Die BDAE Gruppe hat für ihre Versicherten auf der Webseite FAQs zum Thema Coronavirus erstellt, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese können hier eingesehen werden: https://www.bdae.com/service/faqs-zum-coronavirus
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BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com