Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmann
Abermals ist die Beschwerdequote über Versicherungsvermittler zurückgegangen. Der Versicherungsombudsmann informierte in seinem gestern (23.1.2020) vorgelegten Tätigkeitsbericht für 2019, dass im letzten Jahr nur 261 (2018: 283) Beschwerden über Versicherungsvermittler eingegangen sind. Davon waren jedoch 143 unzulässig, was netto 118 ergibt.
„Bei 17.528 eingegangenen Beschwerden in 2019 machen die Beanstandungen über Vermittler gerade einmal 0,67 Prozent aus“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Auf diese äußerst geringe Beschwerdequote über unseren Berufsstand können wir sehr stolz sein. Die Zahlen der unabhängigen Schlichtungsstelle beweisen eindrucksvoll Jahr für Jahr, dass unser Berufsstand verbraucherfreundlich und fair mit den Kunden umgeht.“
Die geringe Beschwerdequote bestätigt den BVK darin, den Berufsstand der Versicherungsvermittler entgegen allgemein anderslautender Meinungen als ehrbar, qualifiziert und unabhängig zu positionieren und dies in dem BVK-Berufsbild für Versicherungsvermittler zu kommunizieren. Denn bei rund 400 Millionen vermittelter Verträge macht die Quantifizierung der 118 Beschwerden kaum noch Sinn.
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