Am 23.12.2019 wurde durch das zuständige Finanzministerium der Referentenentwurf zu einem Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG-E) veröffentlicht.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-12-23-FinAnlVUEG/0-Gesetz.html;jsessionid=41427D0F6380136EFBD51F26F37A67A0.delivery1-master.

Es gibt nun eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15.1.2020. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird fristgemäß die Positionen der unabhängigen Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung darstellen. Diese werden sich an dem bereits veröffentlichtem Positionspapier (https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/03/AfW-Positionspapier-zur-Thematik-34f-Vermittler-unter-BaFin-Aufsicht-V%C3%96.pdf) orientieren, aber auch noch intensiver kritisch mit Fragen zu

  • Erlaubniserteilung
  • Erlaubnisentzug
  • laufender Aufsicht
  • Vertriebsgesellschaften
  • Kosten

und angrenzenden Themenfeldern befassen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird sich vehement dem geplanten Vorhaben entgegenstellen. „Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes.

Wie schon am 15.12.2019 in Auswertung des AfW-Vermittlerbarometers vermeldet, besteht die Gefahr, dass ca. die Hälfte der unabhängigen Finanzanlagenvermittler ihre gewerberechtliche Zulassung zurückgeben würden und damit die produkt- und institutsunabhängige Beratung dramatisch reduziert werden würde.

 

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