Von Kapitalmärkten unabhängige bAV-Modelle rücken ins Rampenlicht

 

Die Sorgen um die Sicherheit der Betriebsrenten erreicht nach übereinstimmenden Medienberichten die Politik. Demnach erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit einen Gesetzesentwurf, wonach die Pensionskassen unter das schützende Dach des Pensionssicherungsvereins der deutschen Wirtschaft PSV schlüpfen sollen. Nun warnt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK): „Die Pläne zur Vergemeinschaftung von Risiken bei versicherungsbasierten Betriebsrenten kommen einer Kapitulationserklärung des bisherigen Systems der betrieblichen Altersvorsorge gleich. Modelle, die auf Erträge aus den Kapitalmärkten angewiesen sind, haben auf lange Sicht keine Zukunft mehr.“ Vielmehr sollten Unternehmen und Arbeitnehmer alternative, von Kapitalmärkten unabhängige Durchführungswege in Betracht ziehen. Die Maßnahme, den PSV als Schutz für Versicherungen zu installieren, sei eine indirekte Bestätigung von offizieller Seite dafür, dass für Betriebsrentner und Arbeitnehmer verbreitet ein erhöhtes finanzielles Risiko besteht, so Baier weiter. Zuletzt hatte noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einem Fernsehinterview Sorgen hinsichtlich „des Geschäftsmodells der Pensionskassen“ geäußert. Aktuell stehen 31 dieser Einrichtungen unter „intensivierter Aufsicht“.

Pensionssicherungsverein schützt die Betriebsrentner, aber nicht die Arbeitgeber

Sollte das Vorhaben des BMAS Gesetz werden, dann zeichnet sich folgendes Szenario ab: Wenn im Krisenfall versicherungsbasierte Pensionskassen oder Versorgungswerke die Leistungsversprechen nicht mehr einlösen können, dann sind unschuldige Unternehmen in die Arbeitgeberhaftung für die Ausfälle getrieben. Spektakuläre Fälle der Vergangenheit haben bereits gezeigt, dass die Haftungsübernahme von Betriebsrenten die Unternehmen ihrerseits sehr schnell in die Insolvenz treiben können. Erst wenn auch das betroffene Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, tritt der PSV für die Betriebsrentner ein.

Der BV-pdUK würde zwar den Schutz der Betriebsrentner durch den PSV begrüßen, weist aber darauf hin, dass den Belegschaften damit nicht wirklich geholfen sei. Rutscht ein Arbeitgeber aufgrund der Pensionsverpflichtungen in die Pleite, verlieren die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. In der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit können sie aber ihre betriebliche Altersvorsorge nicht mehr bedienen. Und ob ein möglicher neuer Arbeitgeber angesichts dieser Risiken eine versicherungsbasierte Betriebsrente anbietet ist mehr als fraglich. Daher sind versicherungsfreie bAV-Modelle, bei denen die Unternehmen selbst über die Mittelverwendung bestimmen anstatt dies den Versicherungen zu überlassen, vorzuziehen.

 

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