Legal-Tech-Angebote können die Lücke zwischen “Recht haben” und “Recht bekommen” schließen

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de Mieterrechte durchsetzen dürfen. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt klar, dass Rechtsdienstleistungen durch so genannte Legal-Tech-Angebote in besonderen Fällen zulässig sind. Bei seiner Entscheidung beurteilte der BGH eine Online-Rechtsdienstleistung durch ein Inkasso-Unternehmen im Mietrecht. Allerdings ist das Urteil kein allgemeiner Freifahrtschein für alle neuartigen Legal-Tech-Angebote. Denn der BGH stützt sein Urteil auf eine Ausnahmeregelung im Rechtsdienstleistungsgesetz. Aus Bitkom-Sicht ist der Gesetzgeber gefordert, Legal-Tech-Angeboten grundsätzlich einen Bereich zulässiger Rechtsdienstleistungen zuzuweisen. Die Unternehmen bieten vor allem für jene Fälle Lösungen an, die aufgrund des geringen Streitwerts für Rechtsanwälte ohnehin nicht attraktiv sind. Das Anwaltsmonopol wäre auch bei einer Zulassung von Legal-Tech-Angeboten also nicht gefährdet. Aus Sicht der Verbraucher schließen Legal-Tech-Angebote die Lücke zwischen ‚Recht haben‘ und ‚Recht bekommen‘, etwa bei ungerechtfertigt hoher Miete, bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Fall von Flugverspätungen, beim Widerspruch gegen Strafzettel oder bei der Erstellung einfacher juristischer Schreiben oder Dokumente.“

 

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