Sutor Bank: Längeres Arbeiten, um Status quo der gesetzlichen Rente zu erhalten, macht zusätzliche Vorsorge dringlich
Renteneintritt mit fast 70 Jahren: Die Bundesbank hat auf Basis eigener Berechnungen angeregt, das Renteneintrittsalter sukzessive bis 2070 auf 69 Jahre und 4 Monate zu erhöhen – schlicht, um das aktuelle Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente zu halten. Der demografische Wandel mache dies erforderlich.
Nach Ansicht von Michael Gott, Vertriebsleiter bei der Hamburger Sutor Bank, würde eine Neubewertung der Rahmenbedingungen für die gesetzliche Rente auch eine nähere Betrachtung der anderen Säulen der Altersvorsorge erforderlich machen. „Länger arbeiten, um finanziell den Status quo der gesetzlichen Rente zu erhalten, macht es ebenso notwendig, die Vermögenssituation im Alter über andere Wege zu verbessern“, erklärt Michael Gott. Denn eine etwaige Rentenlücke werde damit nicht aufgewogen, sondern nur zeitlich verschoben. Michael Gott regt daher an, ein bestehendes Spar- und Förder-Modell zu einem Vorsorge-Modell auszubauen.
Ein einfaches Modell ist gefragt
Bei den beiden Säulen neben der gesetzlichen Rente – betrieblich und privat – gibt es immer wieder Neu- und Reformvorhaben. „Allen Altersvorsorgekonzepten ist gemein, dass es sehr schwierig ist, mit allen Beteiligten und auch über die parteipolitischen Grenzen hinweg eine Einigung erzielen. Oft laufen Vorhaben Gefahr, stecken zu bleiben, wie aktuell etwa bei der Diskussion um die sogenannte ‚Nahles-Rente‘“, analysiert Michael Gott.
„Schauen wir uns den Ausgangspunkt an: Es geht darum, ein tragfähiges Modell zu haben, das nicht zu komplex ist, das gerade auch Geringverdiener berücksichtigt, und das vor allem eine höhere Renditechance bietet als die gesetzliche Rente“, sagt Michael Gott. Bei der Eigenvorsorge sei es mit renditeorientiertem Sparen, etwa in Aktienfonds, leider nicht allzu weit her bei den Deutschen: Seit Jahren stagniert die Zahl der Aktien- und Aktienfondsbesitzer, aller Appelle zum Trotz. „Renditeorientiertes Sparen ohne Anreiz scheint daher nur schwer möglich. Im Prinzip muss man aber gar nicht in die Ferne schweifen und nichts gänzlich neu erfinden. Denn mit den vermögenswirksamen Leistungen gibt es bereits ein Instrument, das seit Jahrzehnten etabliert ist und sich auch als Vorlage zu einem starken Vorsorgemodell anbietet“, stellt Michael Gott fest. Eine Art „Alters-VL“ könnte demnach ein interessanter Weg sein.
Das Prinzip des VL-Sparens: vor allem Förderung des Sparens mit Aktienfonds
Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) belohnt der Staat das langfristige Sparen – insbesondere auch mit Aktienfonds. Genau genommen handelt es sich dabei um eine Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn der Löwenanteil von VL kommt in der Regel vom Arbeitgeber, der seinen Angestellten bis zu 40 Euro im Monat bezahlt – je nach Branche und Tarifvertrag schwankt der Beitrag, viele Arbeitgeber zahlen auch freiwillig. Am Ende kommt noch die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) hinzu – zumindest bei Geringverdienern. Die Laufzeit von VL-Verträgen beträgt sieben Jahre, davon sechs Jahre Einzahlung, gefolgt von einem Ruhejahr. Danach dürfen Anleger über das Geld verfügen, das heißt ausgeben oder neu anlegen und idealerweise mit einem neuen VL-Vertrag direkt weitersparen.
Alters-VL: Arbeitgeber + Staat + Sparer
Mit dem eingeführten Prinzip der vermögenswirksamen Leistungen könnte nach Meinung von Michael Gott in Zukunft auch das langfristige Sparen für die eigene Rente belohnt werden. „Einige der bisherigen VL-Konditionen müssten angepasst werden: Zum einen sollte die Laufzeit bis zum Rentenalter ausgedehnt werden. Die Arbeitgeber würden weiterhin den größten Teil der monatlichen Zahlungen übernehmen – zum Beispiel zwischen 40 und 100 Euro –, der Staat gibt einen kleinen Betrag dazu, und auch der Sparer beteiligt sich mit eigenen Mitteln“, erklärt Michael Gott.
Die Höhe der staatlichen Zuzahlung könnte auch variabel sein, etwa je nach Einkommen des Sparers. Denkbar wäre nach Ansicht von Michael Gott ebenso, das Geringverdiener-Prinzip weiterzuführen, wonach bis zu bestimmten Einkommensgrenzen eine pauschale zusätzliche Förderung gezahlt wird. Eine andere Fördervariante könnte sein, dass der Arbeitnehmer seine Beiträge aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, nicht aus dem Nettoeinkommen. Bei einem Arbeitgeberwechsel wird der Vertrag, wie heute schon bei VL, einfach vom neuen Arbeitgeber übernommen.
„Die Anpassungsmöglichkeiten für ein Alters-VL sind vielfältig. Der Hauptvorteil liegt darin, ein bestehendes, ‚gelerntes‘ Modell zu nutzen. Für Unternehmen wäre dieses Modell zudem eine gute Möglichkeit, einen langfristigen Solidarpakt mit ihren Mitarbeitern einzugehen“, erklärt Michael Gott.
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