Tipps der ADAC Autoversicherung
Vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung ist es wichtig, die Bedingungen im Detail zu vergleichen. Die Versicherungen und ihre Tarife unterscheiden sich teilweise deutlich in dem, was sie absichern. Manchmal lassen sich zwar mehrere hundert Euro sparen. Aber: Der billigere Tarif ist nicht immer der bedarfsgerechte. Den Leistungskatalog einer Versicherung sollte man sich daher genau ansehen. Was bietet die Versicherung, wo macht sie wann Einschränkungen, was wird wirklich benötigt?
Ist die Entscheidung gefallen, zählt die Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zum 30. November. Die aktuelle Versicherung läuft dann am 31. Dezember aus.
Konkrete Ratschläge der ADAC Autoversicherung für Autofahrer, die einen Wechsel in Betracht ziehen:
Von der Deckungssumme bis zum Rabattschutz
– Deckungssumme: Diese sollte bei einer Autoversicherung bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro für Personenschäden liegen (Kfz-Haftpflicht).
– Kaskoschäden sollten auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden.
– Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, sollten mitversichert sein. Die sogenannte Mallorca-Police hebt die Versicherungssumme für angemietete Autos im EU-Ausland auf das deutsche Niveau.
– Für Personen die ein neu gekauftes Fahrzeug versichern wollen, kann eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung wichtig sein. Diese sollte mindestens 12 Monate lang gelten. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann es auch ratsam sein, Neu- oder Kaufpreis länger abzusichern. Hier bieten manche Versicherer sogar bis zu 36 Monate Absicherung an.
– Rabattschutz: Dieser schützt bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung. Der Rabattschutz wird meistens als Zusatzleistung in der Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung angeboten. Voraussetzungen für den Abschluss eines Rabattschutzes sind in der Regel, dass sich der Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF 4 befindet und dessen Fahrzeugmitbenutzer alle das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich darf kein Schaden in den letzten zwölf Monaten vor Vertragsabschluss aufgetreten sein.
Sonderrabatte und Zahlungsintervalle
– Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.
– Sonderabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher unbedingt prüfen, ob solche Vereinbarungen vorliegen.
– Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen.
– Rabatte sind auch möglich, wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge versichert.
Kündigung der alten Versicherung
– Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen.
– Passenden Tarif recherchieren und Antrag anfordern.
– Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen.
– Den bisherigen Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen.
– Sonderkündigungsrecht: Hat der Versicherte von seiner alten Versicherung eine Beitragserhöhung erhalten, haben Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen – also auch nach dem Stichtag 30. November.
Produktangebot
Die neue ADAC Autoversicherung, die seit dem 1. Oktober erhältlich ist, bietet drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung mit bis zu 10 Prozent Rabatt. Mehr Informationen unter www.adac.de/autoversicherung.
Genaueres zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es auch in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 0 800 5 12 10 16. Die ADAC Autoversicherung AG ist ein Joint Venture der ADAC Versicherung AG und der Allianz Versicherungs-AG Deutschland.
Verantwortlich für den Inhalt:
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München, Tel: (089) 7676-0, www.adac.de