Wie können die PKV-Krankenversicherungsbeiträge gebändigt werden?

 

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen inklusive der gesetzlichen Krankenkasse GKV gilt es als politisches Ziel, die Beiträge (im Grundgesetz?) auf maximal 40 Prozent des Bruttoarbeitslohns festzuschreiben. Beim Überschreiten der 40-Prozent-Marke, so die Befürchtung, würden immer mehr Menschen durch Roboter ersetzt. Die GKV schlägt bei den Sozialbeiträgen mit knapp 15 Prozent und die Pflegeversicherung mit 3 Prozent zu Buche. Auch viele Kunden der privaten Krankenversicherung träumen von der Deckelung ihrer Beiträge, wie etwa im PKV Standard- und Basistarif in Relation zu den GKV-Beiträgen heute schon üblich. Die Diskussion um den Mietendeckel lässt grüßen.

Anders als in der Renten- und Arbeitslosenversicherung oder bei Wohnungsmieten ist das absolute Maximieren der Beiträge in PKV und GKV schon etwas delikater und kann schnell zu existenziellen Problemen führen. Im Grunde genommen ist die Problematik bei GKV und PKV identisch. Was passiert also beim Festschreiben der Versicherungsbeiträge in der Krankenversicherung auf eine maximale Obergrenze? “Werden die Einnahmen in der PKV oder GKV gesetzlich begrenzt, so müssen automatisch auch die jeweiligen Versicherungsleistungen begrenzt oder eingefroren werden”, so Ferdinand Halm von hc consulting, Marktführer in der kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel (www.hcconsultingag.de). “Der medizinische Fortschritt bleibt stehen, die Lebenserwartung und die Qualität des Lebens von Kranken kann sich nicht mehr verbessern. Dennoch werden die Preise im medizinischen Sektor steigen und es kommt dann zu einer Verschlechterung der Versorgung”, so Halm weiter. Mehr noch, es kommt zu einer Rückwärtsentwicklung und zu einer echten Zweiklassenmedizin. Denn Menschen mit hohem Einkommen werden dann die notwendigen und lebensverlängernden medizinischen Leistungen einfach aus der eigenen Tasche bezahlen, andere gucken in die Röhre.

“Für die private Krankenversicherung gibt es heute schon eine vernünftige Lösung, mit der die Beiträge kontrolliert und gesenkt werden können: Der Tarifwechsel gem. § 204 Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht es jedem Versicherten der PKV bei Erhalt aller erworbenen Rechte in jeden Tarif seiner Versicherung zu wechseln und so die Beiträge substantiell zu senken”, so Halm.

Die PKV-Tarifoptimierung kann die Versicherungsbeiträge zwar auf Jahrzehnte nach unten drücken, am Ende wird die Bereitschaft der Menschen für lebensverlängernde Maßnahmen das letzte Hemd zu geben aber zu unerträglich hohen Kosten im Gesundheitswesen führen. Dann ist die Politik gefragt. Nur die Versicherungsbeiträge der KV zu deckeln, reicht aber nicht aus. Antworten gibt es heute noch nicht, das System der Zukunft muss noch aus PKV und GKV entwickelt werden. Übrigens, die Bürgerversicherung ist nicht die Lösung.

 

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