Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung Marktstandards in der BU hat infinma knapp 500 Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung analysiert.
Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.
Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.
„Die Marktstandards sind diesmal deutlich in Bewegung gekommen. Viele Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert und bspw. auch unsere Anregungen zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes bzw. Minderung des BU-Grades aufgenommen“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Zahlreiche Gesellschaften nutzen inzwischen unsere Beratungsleistungen, um Ihre Produkte weiter zu verbessern.“
„Um eine Übergewichtung des Themas Pflege innerhalb der BU zu vermeiden, haben wir uns zudem dazu entschieden, das Kriterium „Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit“ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf zu ersetzen“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann.
Die Veränderung des Marktstandards bei einem Kriterium ist für Schulz dementsprechend auch kein Zeichen für ein instabiles Verfahren. „Vielmehr zeigt es deutlich, dass die Marktstandards dynamisch auf Marktveränderungen reagieren und somit gut funktionieren. Zudem haben wir selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders objektiv“.
Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. „Wie anspruchsvoll das Verfahren der Marktstandards ist, zeigt sich auch daran, dass diesmal nur 32 von 76 Gesellschaften die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt haben“, erklärte Glissmann.
Die aktuellen Marktstandards können ab dem 1. August auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msbu.php
Verantwortlich für den Inhalt:
infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de