40 Prozent der 18 bis 29-jährigen wollen in den nächsten 12 Monaten einen E-Scooter nutzen
Das Thema E-Scooter ist in aller Munde. Eine repräsentative Befragung, die forsa im Auftrag der Gothaer durchgeführt hat, zeigt: Die große Mehrheit der Befragten – 78 Prozent – will in den nächsten zwölf Monaten weder einen E-Scooter kaufen noch ausleihen. Wird das Thema also überbewertet und droht doch keine Invasion von E-Scootern in Deutschland?
Konkret planen nur 13 Prozent der Befragten, einen E-Scooter auszuleihen und vier Prozent einen Kauf. Weitere vier Prozent können sich Kauf und Ausleihe vorstellen. Jüngere Befragte sind jedoch deutlich häufiger als ältere Befragte an dem neuen Gefährt interessiert: So möchten 30 Prozent der 18 bis 29-jährigen in den nächsten 12 Monaten einen E-Scooter ausleihen. „Die Gefahr geht gerade von diesen jungen Menschen aus, die die hohe Geschwindigkeit in Relation zu der von Fußgängern und Radfahrern falsch einschätzen. So werden gerade die ersten Fahrten mit dem E-Scooter und seinen neuen Fahreigenschaften zum Abenteuer und zur Gefahr für alle Teilnehmer im Straßenverkehr.“, so Frank Edelmeier, Leiter Kraftfahrt Privat- und Unternehmerkunden bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG.
Fußgänger besonders gefährdet
Das größte Sicherheitsrisiko, durch E-Scooter in einen Unfall verwickelt zu werden, sehen die Befragten mit 40 Prozent bei den Fußgängern. Dass die Nutzer von E-Scootern selbst am stärksten gefährdet sind, glauben 32 Prozent der Befragten. Jeweils eine Minderheit sieht das größte Risiko bei Radfahrern (13 Prozent) bzw. Autofahrern (12 Prozent).
E-Scooter vor allem für kurze Strecken nutzen
Etwas mehr als die Hälfte derjenigen, die sich vorstellen können, einen E-Scooter zu kaufen oder auszuleihen, würden diesen für kurze Strecken nutzen, anstelle zu Fuß zu gehen (55 Prozent). 52 Prozent würden ihn auf kürzeren Strecken als Ersatz für das Auto oder für das Fahrrad (51 Prozent) einsetzen. Nur etwas mehr als ein Drittel (38 Prozent) würde mit dem E-Scooter Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr ersetzen.
Einstellung zu Helmpflicht für E-Scooter
Von den Befragten, die einen E-Scooter kaufen oder ausleihen würden, würden rund zwei Drittel (68 Prozent) auch dann noch E-Scooter nutzen, wenn eine Helmpflicht eingeführt würde. Etwa ein Drittel (30 Prozent) würde die E-Scooter in diesem Falle nicht mehr nutzen. Frauen würden bei einer Helmpflicht tendenziell häufiger weiter E-Scooter fahren als Männer (Männer 60 Prozent, Frauen 79 Prozent). „Ich kann nur jedem E-Scooter-Fahrer raten, einen Helm zu tragen. Das Risiko, bei einem Sturz oder Zusammenstoß schwere Kopfverletzungen zu erleiden, ist einfach zu groß.“, so Edelmeier.
Das bietet die Gothaer E-Scooter Versicherung
Die Haftpflichtversicherung für den E-Scooter deckt Schäden pauschal bis 100 Millionen Euro. Dabei zahlt sie für Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Bei Diebstahl des eigenen E-Scooters deckt die Teilkaskoversicherung den Verlust. Sie begleicht auch Schäden durch Brand, Sturm oder Hagel. Das Versi-cherungsjahr für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFs) wie E-Scooter beginnt am 1. März. Wenn die Versicherung erst später abgeschlossen wird, verringert sich der Beitrag entsprechend. Hier geht es zur Gothaer E-Scooter Versicherung www.gothaer.de/e-scooter-versicherung/
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss vorliegen
Von ihrer Bauart her sind E-Scooter nach der allgemeingültigen Definition ein „Kraftfahrzeug“, da sie aus eigener Kraft angetrieben schneller als sechs km/h fahren können. Somit benötigen sie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum und dafür auch eine entsprechende Betriebserlaubnis. Für eine Zulassung auf öffentlichen Straßen müssen diese E-Scooter nach der Elekt-rokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verkehrssicher ausgestattet sein, zum Beispiel mit Rücklichtern, Schutzblechen, Klingel und Reflektoren. Sofern alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die E-Tretroller eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Ohne ABE dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Versicherungsschutz bietet ausschließlich ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an E-Scooter konzipiert wurde.
Versicherungsschutz über Privathaftpflicht nur sehr eingeschränkt gegeben
Für E-Scooter besteht über eine Privathaftpflicht-Versicherung nur Versicherungsschutz, wenn sie auf einem umfriedeten privaten Gelände, zum Beispiel dem umzäunten Bereich eines Einfamilienhauses, verwendet werden. Im öffentlichen Raum hingegen – wie auf Straßen, Parkflächen, Gehwegen und Parks, besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht. Benutzt man diese E-Scooter dennoch im öffentlichen Raum, können den Fahrern wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz unterschiedliche Strafen drohen. Das geht von Geldstrafe über Fahrzeugeinzug bis hin zu einer möglichen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. + +
Hintergrund der Befragung
Im Auftrag der Gothaer Versicherungen hat forsa Politik- und Sozialforschung GmbH eine repräsentative Befragung zum Thema E-Scooter durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.002, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Personen ab 18 Jahren in Privathaushalten in Deutschland befragt. Die Befragung wurde vom 28. Juni bis 3. Juli 2019 im Rahmen der telefonischen Mehrthemenbefragung von forsa durchgeführt.
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