Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht seit Jahren im Fokus intensiver Diskussionen – mit dem Ziel, sie für Arbeitnehmer so attraktiv zu gestalten, dass sich eine langfristige Bindung an bAV-Verträge nachhaltig lohnt.

Auch die zukünftigen Regierungsparteien wollen “die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben” (Koalitionsvertrag für die 21.Legislaturperiode).

In Zeiten von steigendem Vorsorgebedarf ist es essenziell, dass die bAV durch moderne und unkompliziert übertragbare Produkte beim Arbeitgeberwechsel überzeugt. Dabei gilt es, besonders den Mittelstand in den Blick zu nehmen – denn nur wenn das Instrument dort praktikabel und verständlich ist, kann die bAV seine volle Wirksamkeit entfalten.

Anstatt weitere neue Durchführungswege zu schaffen sollte der Fokus darauf liegen, die bestehenden Möglichkeiten transparenter und handhabbarer zu gestalten. Nur durch klare, nachvollziehbare Lösungen kann das Vertrauen in die bAV gestärkt und ihre Rolle als tragende Säule der Altersvorsorge dauerhaft gefestigt werden. Der BDVM fordert daher folgende Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen:

  1. Abschaffung der Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Leistungsbezug

Die Verbeitragung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollte abgeschafft oder zumindest verlässlich und spürbar gesenkt werden, um die Attraktivität der bAV nachhaltig zu steigern.

  1. Stärkung des etablierten Modells nach § 3 Nr. 63 EStG unter Nutzung der bestehenden Rahmenbedingungen

Zur nachhaltigen Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung bedarf es einer gezielten Stärkung des bewährten Modells nach § 3 Nr. 63 EStG. Dies erfordert insbesondere eine rechtliche Klarstellung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, um Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:

  • Schaffung von Rechtssicherheit für Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) bei abgesenktem Garantieniveau – etwa durch gesetzliche Klarstellungen, die den Handlungsspielraum für Arbeitgeber und Versorgungsträger erhöhen.
  • Gleiches gilt für die Beitragsorientierte Leistungszusagen (BOLZ), auch hier sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass abgesenkte Garantien möglich sind. Eine Absenkung auf 60% (unabhängig von der Finanzierungsart) wäre wünschenswert.
  • Die Rentenzahlung muss im Vergleich zur Kapitalauszahlung grundsätzlich attraktiver (steuerlich vorteilhafter) sein.
  • Konzentration auf die Direktversicherung als präferierter Durchführungsweg in Verbindung mit der Beitragsorientierten Leistungszusage.
  1. Einführung eines automatischen Einbezugs in die bAV (Opting-out-Prinzip)

Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich zu steigern, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitnehmer standardmäßig in die bAV einzubeziehen – mit der Option, sich aktiv dagegen zu entscheiden (Opting-out). Ein solches Verfahren hat sich international bewährt und würde auch in Deutschland die Teilnahmequote signifikant erhöhen. Das Konzept des BRSG II sollte daher wieder aufgegriffen und konsequent weiterverfolgt werden, um die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu stärken und breiter in der Arbeitswelt zu verankern.

  1. Komplexität reduzieren – Verständlichkeit und Effizienz in den Vordergrund stellen

Die betriebliche Altersversorgung muss einfacher werden. Ziel muss es sein, das System spürbar zu entbürokratisieren, überflüssige Hürden abzubauen und klare, nachvollziehbare Regelungen zu schaffen. Denn: Ein einfaches System schafft Vertrauen, Akzeptanz und eine breite Beteiligung.

Warum ist das wichtig?

  • Höhere Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch verständliche Prozesse
  • Größere Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die heute oft vor organisatorischen oder rechtlichen Hürden zurückschrecken
  • Weniger Beratungs- und Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber
  • Reduzierung administrativer Belastung auf allen Seiten
  • Erhöhte Portabilität – also die einfache Mitnahme bestehender Ansprüche bei Arbeitgeberwechsel – als weiterer wichtiger Baustein für ein modernes bAV-System
  • Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten, etwa durch die Abschaffung des PSV-Beitrags für vollständig rückgedeckte Unterstützungskassen

Fazit:

Die betriebliche Altersversorgung muss einfacher, verlässlicher und gerechter werden. Weniger Bürokratie, klare Regeln, echte Anreize und moderne, portable Lösungen – nur so wird die bAV im Mittelstand zum Erfolgsmodell und für Beschäftigte wirklich attraktiv. Als Versicherungsmakler sehen wir es als unsere Verantwortung, aktiv zur Stärkung der bAV beizutragen und somit die Altersvorsorge der Arbeitnehmer nachhaltig zu sichern. Es liegt nun an der Politik, diese Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen, um die finanzielle Zukunft der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Über den BDVM

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) ist die Spitzenorganisation der deutschen Qualitäts-Versicherungsmakler mit rund 750 Mitgliedsunternehmen, die mehr als 12.000 Mitarbeiter beschäftigen. Unsere Mitglieder müssen hohe Anforderungen erfüllen, die weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen und zeichnen sich durch ihre besondere Qualifikation und Professionalität aus. Die Bandbreite unserer Mitgliedsunternehmen reicht von großen international tätigen Industrie-Versicherungsmaklern bis zu mittelständischen und kleineren Unternehmen, die auch im Gewerbe- und Privatkundengeschäft tätig sind.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), Admiralitätstr. 58, 20459 Hamburg, Tel: +49 (0) 40/369820-0, www.bdvm.de