Der VOTUM Verband begrüßt die Entscheidung der EU, die Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die meisten Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben.

Darüber hinaus entschied die EU, das Inkrafttreten der Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) ebenfalls um ein Jahr zurückzustellen. Diese Maßnahme ist ein notwendiges Signal in einer Zeit großer geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten – nicht zuletzt angesichts der sich zuspitzenden handelspolitischen Spannungen mit den USA.

„In der aktuellen Lage ist eine Entlastung der Unternehmen mehr als geboten“, so der Verband. „Gleichzeitig ist es nun folgerichtig, auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung vorübergehend auszusetzen“, fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands.

Die verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Anlegern sei bereits bei ihrer Einführung fehlerhaft gewesen. Sie sei eingeführt worden, noch bevor die Unternehmen, auf deren Datenbasis die Beratung aufbauen soll, überhaupt verbindlich hätten berichten müssen.

„Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht“, betont Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands. „Es war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, die Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit vor der verbindlichen Berichterstattung der Unternehmen einzuführen. Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Datenbasis. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“

Die beratenden Unternehmen beobachteten, dass die von der EU vorgegebene, überkomplexe und unübersichtliche Fragelogik bei den Kunden zu einer ablehnenden Haltung gegenüber der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage führe.

Der Verband fordert deshalb ebenfalls eine zweijährige Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht. Diese Zeit müsse genutzt werden, um brancheneigene, markttaugliche und verbraucherorientierte Lösungen zu entwickeln – mit dem Ziel, ein tragfähiges System zu schaffen, das Beratung und Nachhaltigkeit sinnvoll verbindet.

Hintergrund

Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament im Rahmen des sogenannten „Omnibus“-Pakets der EU-Kommission für eine Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten gestimmt. Ziel ist die Entlastung von Unternehmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für große Unternehmen auf das Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) verschoben, börsennotierte KMU folgen ein Jahr später. Auch die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde um ein Jahr verlängert: Die Mitgliedstaaten haben nun bis Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Die neuen Pflichten greifen ab 2028. Der Rat der EU hatte dem Vorschlag bereits am 26. März zugestimmt.

Über VOTUM

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. ist der Branchenverband der unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlungsunternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Als solcher vertritt VOTUM die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Gesetzgebungsinitiativen und bietet eine Plattform zur perspektivischen Bewertung regulatorischer Rahmenbedingungen.

An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner unserer Mitglieder beraten über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

Der Geschäftsführende Vorstand von VOTUM, RA Martin Klein, ist seit 2020 Deputy Chairman im europäischen Dachverband der unabhängigen Finanzberater und Finanzvermittler FECIF. FECIF setzt sich für eine wettbewerbsfähige Regulierung der europäischen Finanzdienstleister und marktfähige Standards der Branche in der Europäischen Union. Seit 2024 ist Klein zudem Chairman des CEN/TC Finance beim europäischen Komitee für Normung CEN.

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