Riester-Reform und Elementarpflichtversicherung geplant
In einer ersten Bewertung sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Licht und Schatten bei den Arbeitsgruppenergebnissen der Koalitionsverhandlungen.
Wir begrüßen grundsätzlich die Pläne der Arbeitsgruppe Haushalt, Steuern, Finanzen die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt zu überführen, von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und keine zwingenden Garantien vorzusehen. „Dies entspricht in vieler Hinsicht den bereits lange geforderten Positionen des BVK. Kritisch sehen wir die geplante Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten,“ erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Eine gesetzliche Deckelung insbesondere der Abschlusskosten lehnen wir ab. Denn qualifizierte Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden. Daher sollte das Anlageprodukt, das auch als Standardprodukt geplant ist, stets beraten werden müssen,“ erklärt Heinz.
Der BVK begrüßt jedoch eine mögliche Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, verbunden mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen.
Zudem wird die weitere Beibehaltung der honorar- und provisionsbasierten Finanzberatung sehr begrüßt. Zurückhaltend sehen wir die Pläne zur Prüfung, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der BaFin derzeit ausreichen, um mögliche Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.
Elementarschadenpflichtversicherung
Zudem begrüßt der Verband die Pläne der Koalitionsarbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration zur Einführung einer Elementarpflichtversicherung. Damit soll die Versicherungswirtschaft im Neugeschäft verpflichtet werden, nur noch Gebäudeversicherungen mit einem inkludierten Naturgefahrenschutz anzubieten.
„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer begrüßen wir diesen konstruktiven Vorschlag, der auch weitestgehend unserer Forderung entspricht“, erklärt Heinz.
Der Vorschlag sieht konkret vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein soll. Geprüft werde noch die Möglichkeit für Kunden, diesen Schutz aktiv abwählen zu können. Der BVK plädiert dafür, dies nur nach vorhergehender Beratung durch Vermittler über das damit verbundene Deckungsrisiko zu ermöglichen. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollen laut den Plänen zu einem Stichtag einen Naturgefahren- bzw. Elementarschadenschutz erhalten.
„Privatwirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehung der Vermittler können in der Regel auch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien. Für eine langfristige Rückversicherbarkeit halten wir eine staatliche Rückversicherung daher für zielführend.“
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