Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Beamte sollten darauf achten, dass auch Dienstunfähigkeit (DU) mitversichert ist. Die uniVersa hat ihren Schutz weiter verbessert.

Die uniVersa bietet für Beamte und Richter neuerdings eine vorteilhafte Regelung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU) an, eine sogenannte „echte DU-Klausel“. Die ist am Markt eher selten zu finden und garantiert, dass eine Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit (BU) anerkannt wird. „Für die versicherten Beamten führt dies zu einer wesentlichen Vereinfachung bei der Leistungsprüfung“, erklärt die uniVersa. Erhöht wurden auch die Absicherungsgrenzen: Im einfachen und mittleren Dienst sind jetzt bis zu 1.000 Euro (bisher 700) monatliche BU-Rente möglich, im gehobenen Dienst bis zu 1.250 Euro (bisher 900) und im höheren Dienst bis zu 1.500 Euro (bisher 1.100). Für Beamte auf Widerruf und Probe ist zusätzlich eine Absicherung bis 1.000 Euro (bisher 750) Monatsrente möglich, da in der Anfangszeit noch kein Anspruch auf die Beamtenversorgung besteht. Im Premiumschutz wurde zudem eine Dread-Disease-Leistung aufgenommen. Bei einer schweren Krankheit, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird die BU-Rente damit ohne weitere Leistungsprüfung als Soforthilfe für 24 Monate bezahlt. Verbessert wurden auch die Nachversicherungsgarantien. Der Exklusivschutz kann jetzt ohne besonderen Anlass nach fünf und zehn Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Beim Premiumschutz ist dies sogar alle fünf Jahre möglich. Zudem ist eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung auch bei Erhöhung des Einkommens oder bei bestimmten Lebensereignissen möglich, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimkauf oder Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

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