Die uniVersa hat ihr spartenübergreifendes Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ weiter verbessert. Darüber bietet sie für privat Krankenversicherte in der Vollversicherung einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente.

Bei ihrem Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ hat die uniVersa den Schutz bei Berufsunfähigkeit (BU) weiter ausgebaut. Für Selbstständige und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern (bisher fünf) wird auf eine Prüfung der Umorganisation verzichtet. Zudem kann eine vorteilhaftere Berufsgruppeneinstufung später ohne erneute Gesundheitsprüfung übernommen werden. Eine vollständige Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird jetzt als Berufsunfähigkeit anerkannt. Per Verlängerungsoption lässt sich der BU-Vertrag um bis zu fünf Jahre ausbauen, falls die gesetzliche Regelgrenze erhöht und ein längerer Schutz gewünscht wird. Im Premiumschutz wurde eine neue Dread-Disease-Leistung aufgenommen. Bei einer schweren Krankheit, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird die BU-Rente ohne weitere Leistungsprüfung als Soforthilfe für 24 Monate bezahlt. Der nahtlose Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente bietet für privat Krankheitskostenvollversicherte einen deutlichen Mehrwert. Denn in der Praxis kommt es hier immer wieder zu unerwarteten Versorgungslücken, da die Lebens- und Krankenversicherungen in den Versicherungsbedingungen Arbeitsunfähigkeit unterschiedlich definieren. Das kann dazu führen, dass der Krankentagegeldversicherer die Zahlung einstellt, ohne dass der Berufsunfähigkeitsversicherer zu leisten beginnt. Bestehen im Rahmen des Einkommenssicherungskonzeptes beide Verträge bei der uniVersa, erfolgt ein nahtloser Übergang durch ein spartenübergreifendes Leistungsmanagement.

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