Wir hatten die ersten Eckdaten für das Platzierungsjahr 2024 präsentiert. Dieses fiel mit einem Platzierungsvolumen von 940 Mio. € schwach, aber nicht katastrophal aus. Heute vertiefen wir den Blick auf die Zahlen.
Geschlossene Publikums-AIF konnten zuletzt eine leichte Belebung verzeichnen bzw. sich auf einem Niveau von knapp 20 Neu-Emissionen pro Jahr stabilisieren. Prospektpflichtige Vermögensanlagen liegen darunter und sind knapp zweistellig. Die 14 im Jahr 2024 emittierten prospektpflichtigen Vermögensanlagen sind – mit Ausnahme der aktuellen Emission von Buss Capital – fast ausschließlich Bürgerenergiebeteiligungen (die ebenso wie Crowdinvestments nicht in unsere Statistik zum platzierten Volumen eingehen).
Gleichzeitig steigt dagegen die Anzahl der unterschiedlichen Einzel- Emissionen, die wir für das Jahr 2024 erfassen, wieder auf über 90 an. Hierfür gibt es folgende Gründe: Meldung von Emissionen aus dem Jahr 2023 inkl. aktiv ausgeübter Verlängerungsoptionen bereits geschlossener Produkte sowie eine zunehmende Anzahl von nicht prospektpflichtigen Private Placements gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) und c) Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Wenn man letzteres als Ausweichtendenzen bezeichnen will, dann geht dies vor allem auf den Deckel der Politik und der BaFin: Die Hürden für prospektpflichtige Vermögensanlagen wurden zuletzt immer höher gelegt. Der Politik fällt bislang nicht Besseres ein, als nun auch die nicht prospektpflichtigen Ausnahmen streichen zu wollen. Ein entsprechender Referentenentwurf des BMF hierzu ist durch das Ampel-Aus momentan aber erst mal wieder in der Schublade verschwunden (vgl. ‘k-mi’ 41, 47/24). Wiedervorlage auch unter der kommenden Regierung nicht auszuschließen.
Produkttypen: Auch in der Analyse der Vehikel spiegelt sich der zuvor beschriebene Trend wider: Geschlossene Publikums-AIF machen (gemessen am Zeichnungsvolumen) traditionell in etwa 2/3 des Marktes aus. Der Wert schwankt von Jahr zu Jahr nur leicht und lag in 2024 bei 64 %. Knapp 15 % des Retail-Marktes entfielen auf die vorgenannten, zahlreicheren Private Placements nach Vermögensanlagengesetz, die die Politik und die Aufsicht sich durch die restriktive Billigungspraxis bei prospektpflichtigen Vermögensanlagen ‘herangezüchtet’ hat. Diese 15 % ersetzen nun in einer Art ‘Rollentausch’ das Zeichnungsvolumen, das vor zwei Jahren noch durch prospektpflichtige Namensschuldverschreibungen platziert wurden. Letztere machen nun in 2024 nur noch knapp über 5 % des Marktes aus.
Auf Platz 3 des Marktes 2024 mit etwas über 6 % hat sich inzwischen – getragen u. a. durch Anbieter wie Dr. Peters, hep und reconcept sowie neuerdings auch asuco – die Sachwert-Anleihe etabliert.
Auf Platz 4 rangieren mit knapp unter 6 % ‘Privat’-Zeichnungen in Spezial-AIF. Hierbei handelt es sich i. d. R. um natürliche Personen, die z. B. durch Verwendung eines Zusatzbogens für semiprofessionelle Investoren im Vermittlungsprozess in Spezial-AIF zeichnungsberechtigt sind. Grundsätzlich, also abgesehen von dieser Ausnahme, gilt natürlich weiterhin, dass Spezial-AIF nicht für klassische Privatanleger ‘offen’ sind. Der Begriff des ‘Privatanlegers’, den ‘k-mi’ für die Branchenzahlen verwendet, geht insofern etwas über die formale aufsichtsrechtliche Definition hinaus.
‘k-mi’-Fazit: In der nächsten Woche werfen wir einen Blick auf die Anlageklassen. Auch hier zeichnen sich bereits mittel- und langfristige Trends ab, die die Branche in den nächsten Jahren wohl beschäftigen werden.
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