Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung führt im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 Gespräche mit den Finanzexpertinnen und Finanzexperten potenzieller Regierungsparteien, um deren Positionen zu zentralen Themen der Finanz- und Versicherungsvermittlung zu erfragen.
In einem Austausch mit Frauke Heiligenstadt, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und stellvertretende Sprecherin der AG Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion, diskutierten die AfW-Vorstände Frank Rottenbacher und Norman Wirth zentrale Themen wie die private Altersvorsorge, eine mögliche Riester-Reform sowie die Zukunft der Honorar- und Provisionsberatung. Ein Video des Gesprächs ist hier zu sehen.
Die SPD betont in ihrem Wahlprogramm die Bedeutung einer ergänzenden privaten Altersvorsorge, insbesondere für kleinere und mittlere Einkommensbezieher. Hierbei sollen Produkte gefördert werden, die kostentransparent und gedeckelt sind. Standardisierte, geprüfte Produkte sollen die Vergleichbarkeit verbessern und den Beratungsaufwand für Verbraucherinnen und Verbraucher reduzieren. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher hinterfragte, ob dies auch kapitalmarktorientierte Anlageprodukte umfasst. Heiligenstadt bestätigte, dass diese eine Rolle spielen könnten, stellte jedoch klar, dass Investitionen in Einzelaktien nicht als geeignete Altersvorsorgeprodukte betrachtet werden.
Ein weiteres zentrales Thema war die Zukunft der Riester-Rente. Heiligenstadt bekräftigte, dass die SPD eine Modifikation der Riester-Rente für notwendig hält. Dazu könnten eine Absenkung des Garantieniveaus und eine stärkere Fokussierung auf Fördermechanismen für Geringverdiener gehören. Auch der Wohn-Riester soll als Option erhalten bleiben.
Im Bereich der privaten Altersvorsorge sprach sich Heiligenstadt für eine soziale Staffelung der Förderung aus. Eine pauschale Förderung – unabhängig vom Einkommen – lehnt die SPD ab. Konkrete Einkommensgrenzen konnte sie jedoch noch nicht nennen, da dies mit geplanten Steuerentlastungen für kleinere und mittlere Einkommen abgestimmt werden müsse.
Zur Diskussion um die Vergütungsmodelle in der Finanzberatung erklärte Heiligenstadt, dass sich die SPD weiterhin für Maßnahmen gegen überhöhte Kosten in der Finanzvermittlung einsetzen werde. Sie verwies auf die Trilog-Verhandlungen der Retail Investment Strategy (RIS) und Feststellungen der BaFin, wonach es in bestimmten Bereichen zu hohe Kosten gibt. Ein vollständiges Provisionsverbot ist nach aktueller SPD-Position jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr solle ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden, der „schwarze Schafe“ identifiziert und Missstände verhindert. Dabei betonte sie: „Wir müssen die schwarzen Schafe rausfischen. Es gibt einfach zu hohe Kosten bei einigen Anbietern. Das ist auch von der BaFin so festgestellt worden, und da muss unserer Meinung nach ein Deckel eingezogen werden.“
Zudem signalisierte Heiligenstadt, dass die SPD den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorge als mögliche Grundlage für eine weiterführende Reform nutzen könnte. „Es wäre nicht klug, jetzt bei Null wieder anzufangen. Der gesamte Prozess, insbesondere die Ergebnisse der Fokusgruppe, hat wertvolle Impulse geliefert, die wir für eine künftige Reform berücksichtigen sollten“, erklärte sie.
„Wir begrüßen, dass die SPD die Ergebnisse der Fokusgruppe in ihren Reformüberlegungen berücksichtigen will. Natürlich werden wir als AfW einen kommenden Gesetzgebungsprozess eng begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Empfehlungen der Fokusgruppe Altersvorsorge weitestgehend auch tatsächlich ins Gesetzgebungsverfahren einfließen“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de