Dr. Stoll & Sauer sieht Prozesslawine auf private Rentenversicherer zukommen

Die Allianz Lebensversicherung durfte bei der sogenannten Riester-Rente keine einseitige Kürzung zulasten der Verbraucher vornehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az.: 2 U 143/23) eine zentrale Vertragsklausel in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Die Klausel erlaubte es Versicherern, den Rentenfaktor einseitig zu senken, wenn sich wirtschaftliche Bedingungen verschlechtern – ohne eine verpflichtende Rückanpassung bei besseren Rahmenbedingungen vorzusehen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die in erster Instanz unterlag, nun jedoch vor dem OLG Stuttgart Recht bekam.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland, sieht in der Entscheidung einen wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz und bietet betroffenen Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Versicherungsverträge im Rentenfaktor-Online-Check an. Weitere Infos gibt es auf der Website Rentenkürzung.

Urteil des OLG Stuttgart – Rentenkürzungsklausel gekippt

Die Höhe der Rente aus einer privaten Rentenversicherung wird maßgeblich durch den sogenannten Rentenfaktor bestimmt. Im vorliegenden Fall hatte die Allianz diesen Faktor reduziert, wodurch Versicherungsnehmer niedrigere Rentenzahlungen erhielten. Das OLG Stuttgart stellte klar, dass diese Praxis eine unzumutbare Benachteiligung darstellt und erklärte die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die sich intensiv mit der Thematik der Rentenkürzungen in Privaten Rentenversicherungen beschäftigt, fasst die Kernaussagen des Urteils gegen die Allianz zusammen:

Einseitige Rentenkürzung unzulässig: Versicherer dürfen den Rentenfaktor nicht einseitig senken, ohne gleichzeitig eine Erhöhung bei besseren Bedingungen vorzusehen.

Keine faire Anpassungsmöglichkeit für Verbraucher: Die Klausel bot den Versicherungsnehmern keine Option, die Kürzungen durch höhere Einzahlungen auszugleichen.

Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und AGB-Recht: Die Regelung verstößt gegen § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung in AGBs) sowie gegen §§ 163, 171 VVG, die ein faires Gleichgewicht zwischen Versicherern und Kunden vorschreiben.

Schadensersatz und Ordnungsgeldandrohung: Die Allianz wurde zur Zahlung eines Schadensersatzes von 243,51 Euro plus Zinsen verurteilt. Zudem droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten bei Verstoß gegen das Urteil.

Urteil vorläufig vollstreckbar: Die Allianz kann es nur durch eine hohe Sicherheitsleistung abwenden.

Revision zugelassen: Der Fall könnte noch vor den Bundesgerichtshof (BGH) gelangen.

Rechtliche Durchsetzung möglich: Betroffene Verbraucher können sich auf das Urteil berufen und gegen unfaire Rentenkürzungen vorgehen.

Intransparente Rentenkürzung verstößt gegen Verbraucherrechte

Das Urteil des OLG Stuttgart ist ein Meilenstein im Kampf gegen die unzulässige Kürzung des Rentenfaktors in Privaten Rentenversicherungen. Hunderttausende Versicherungsnehmer könnten betroffen sein – doch nur wenige wissen von ihren Rechten. Das Urteil stärkt Verbraucher gegen intransparente Rentenkürzungen und stellt klar, dass einseitige Anpassungen der Rentenzahlungen durch Versicherer nur dann zulässig sind, wenn sie auch eine gleichwertige Rückanpassung bei positiven wirtschaftlichen Entwicklungen vorsehen. Die bisherige Praxis, Rentenzahlungen bei sinkenden Kapitalrenditen oder steigender Lebenserwartung zu kürzen, ohne Verbrauchern eine Kompensationsmöglichkeit zu bieten, verstößt gegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Dr. Stoll & Sauer: “Dieses Urteil ist ein starkes Signal für Verbraucherrechte. Viele Versicherungsnehmer haben jahrelang in gutem Glauben ihre Beiträge gezahlt, nur um dann mit einer Rentenkürzung konfrontiert zu werden. Das OLG Stuttgart hat nun klargestellt, dass diese Praxis nicht zulässig ist.”

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet kostenlose Prüfung von Verträgen an

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt seit Jahren erfolgreich Verbraucher gegen unfaire Vertragsklauseln in der Versicherungs- und Finanzbranche. Bereits in der Vergangenheit konnten durch gerichtliche Verfahren positive Urteile zugunsten der Versicherungsnehmer erzielt werden. So hatte das Amtsgericht Reinbek im Juni 2024 in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine ähnliche Klausel zur Rentenkürzung in einer Privaten Rentenversicherung für unwirksam erklärt (Az.: 14 C 473/23) – auch hier war die Allianz betroffen.

Dr. Stoll & Sauer: “Wir empfehlen allen betroffenen Kunden von Riester-Rentenversicherungen mit fondsgebundenen Policen, ihre Verträge rechtlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen gibt es gute Chancen, sich gegen einseitige Rentenkürzungen zu wehren oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aufgrund der großen Anzahl an betroffenen Verträgen könnte auf die Branche eine wahre Prozesslawine zurollen.”

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einsteinallee 1/1, 77933 Lahr,Tel: 07821 / 92 37 68 – 0, www.dr-stoll-kollegen.de