Versicherte und Vermittler sollten schnellstmöglich handeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die ELEMENT Insurance AG einen Insolvenzantrag gestellt. Für Versicherte bedeutet dies eine akute Entwertung des Versicherungsschutzes, insbesondere für neu gemeldete Schäden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Verträge schnellstmöglich zu prüfen und sich um alternativen Schutz zu bemühen. „Schnellstmöglich sollten deshalb zunächst Versicherungsnehmer prüfen, ob sie über ELEMENT versichert sind“, sagt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos.

Es ist nicht in jedem Fall sofort ersichtlich, ob ein Versicherungsvertrag mit ELEMENT besteht. „Teilweise ist dies unmittelbar erkennbar, weil ELEMENT als Anbieter in Erscheinung tritt – teilweise ist ein anderes Unternehmen als Kooperationspartner der Anbieter und ELEMENT ist dann als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen benannt“, erläutert Papaspyratos. Kooperationspartner sind unter anderem: AutoProtect, asspario, Die Bayerische, direkt-AS, FRIDAY, hepster, Manufaktur Augsburg, PANDA, SCHUTZGARANT (nicht abschließend). Der Verbraucherschutzverein rät Verbraucher*innen daher zur umgehenden und aufmerksamen Prüfung ihrer Versicherungsverträge. Betroffen sind Kund*innen unter anderem mit Verträgen in den folgenden Sparten: Fahrrad-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat-, Kfz-Reparatur-, Tier- und Smartphoneversicherungen sowie weiteren Nischendeckungen.

Für Verbraucher*innen, die bei ELEMENT versichert sind, ist der Versicherungsschutz massiv gefährdet. Es ist vor allem für neu eingetretene Schäden nicht sichergestellt, dass diese reguliert werden können. „ELEMENT-Versicherte – sowie Versicherungsvermittler, die solche Verträge betreuen –, sollten schnellstmöglich den Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer beschaffen und dabei eine vorläufige Deckungszusage erfragen, damit sofortiger Versicherungsschutz besteht. Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen“, sagt Papaspyratos.

Bereits im Dezember 2024 hatte die BaFin ELEMENT angewiesen, das Neugeschäft einzustellen. Öffentlich bekannt wurde dies erst durch Medienberichte kurz vor Weihnachten. Laut einer Pressemitteilung der hamburgischen Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN hat die BaFin einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ELEMENT gestellt und das Amtsgericht Charlottenburg Rechtsanwalt Friedemann Schade zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Eine direkte Information betroffener Kund*innen ist nach unserer Kenntnis bislang noch nicht erfolgt. Auch auf der Webseite der BaFin findet sich bislang noch keine Information über diese Entscheidung. Das hat bei Vermittlern und Verbraucher*innen zu massiven Irritationen geführt, die erst über soziale Netzwerke von der Insolvenz erfahren haben. „Es haben sich in den letzten Tagen Vermittler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns beschwert, weil sie nicht informiert wurden. Auch wurde die Frage gestellt, weshalb die BaFin erst so spät gehandelt und die Öffentlichkeit noch nicht informiert hat“, sagt Papaspyratos.

Das Insolvenzverfahren hat zunächst zur Konsequenz, dass bei Schadenfällen bis auf Weiteres keine Auszahlungen erfolgen. Die vertraglichen Ansprüche müssen von den Betroffenen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden und haben Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen. Aber: „Sollten nicht ausreichend Mittel realisierbar sein, die vollen vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmer zu erfüllen, erfolgt lediglich eine quotierte Leistung“, sagt Papaspyratos. Wie es mit ELEMENT und den bestehenden Verträgen für die Zukunft weitergeht, ist zum aktuellen Zeitpunkt offen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de