Eine gute Nachricht gab es zum Jahreswechsel für Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV): Für sie hat sich der Höchstarbeitgeberzuschuss erhöht. Damit kann sich auch eine Anpassung des Versicherungsschutzes lohnen.

Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt grundsätzlich jeweils die Hälfte des zu zahlenden Beitrags und ist auf den maximalen Zuschuss begrenzt, den gesetzlich Versicherte erhalten. Da sich in der gesetzlichen Krankenversicherung neben der Beitragsbemessungsgrenze auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht hat, stieg der Höchstarbeitgeberzuschuss zum 1. Januar für die private Krankenversicherung um fast 50 Euro auf 471,32 Euro (vorher 421,76). „PKV-Versicherte sollten dies zum Anlass nehmen und prüfen, ob sie den Arbeitgeberzuschuss bereits ausschöpfen und ob sich darüber eine Anpassung des Versicherungsschutzes lohnt“, empfiehlt die uniVersa. So kann der höhere Zuschuss zum Beispiel genutzt werden, um die ambulante Selbstbeteiligung zu reduzieren. Bei der uniVersa ist dies beispielsweise in den Classic-Bausteintarifen jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. Der höhere Arbeitgeberzuschuss kann aber auch dazu verwendet werden, sich mit einem Beitragsentlastungstarif eine garantierte Beitragsermäßigung im Alter aufzubauen. Für Arbeitnehmer ist dies durch das Bürgerentlastungsgesetz meist noch mit zusätzlichen Steuervorteilen verbunden.

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