Wer nicht länger für seine Lebensversicherung Beiträge zahlen kann oder will, der erhält oft den Rat, diese Versicherung beitragsfrei zu stellen.

Das erscheint auf den ersten Blick vernünftig. Der oder die Versicherte hat im Vertrag schon ein gewisses Kapital angespart, das verzinst wird, und lässt ihn einfach bis zur geplanten Laufzeit weiterlaufen. Doch das ist eine schlechte Entscheidung, warnt Sven Enger, ehemaliger Vorstand von Versicherungsgesellschaften.

Denn das Kapital wird zwar weiter verzinst, aber gleichzeitig ziehen die Versicherungsgesellschaften Jahr für Jahr von dem Kapital ihre allgemeinen Verwaltungskosten und andere Kosten ab. Sven Enger: “Durch die oft unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und gleichzeitig die niedrigen Zinsen kann das Kapital in dem beitragsfrei gestellten Vertrag von Jahr zu Jahr weniger werden.” Und eine zweite Gefahr droht durch die Inflation. Selbst bei gleichbleibendem Betrag wird die Summe bei Vertragsende weniger wert sein als jetzt. Sven Enger rät deshalb, einen klaren Schnitt zu machen. “Wer nicht mehr in die Lebensversicherung einzahlen will oder kann, der sollte am besten prüfen lassen, ob der Vertrag lukrativ abgewickelt werden kann. Die Lösung mit dem größten Wertverlust für die Kunden ist im Regelfall die Kündigung des Vertrages. Dennoch kann auch sie sinnvoll sein.”

Das Verbraucherportal Vertragshilfe24 klärt auf seiner Website vertragshilfe24.de über die verschiedenen Kosten auf, die Lebensversicherungsgesellschaften von den Beiträgen der Versicherten einbehalten. Sven Enger, ehemaliger Vorstand mehrerer Versicherungsgesellschaften, empfiehlt Verbrauchern, ihre Kapitallebensversicherung oder Fondsgebundene Lebensversicherung professionell rückabwickeln zu lassen. Diese Lebensversicherungen seien kein Schutz vor Altersarmut, sondern würden diese in vielen Fällen selbst erzeugen. Allerdings sollten Versicherte nicht selbst kündigen oder die Verträge beitragsfrei stellen, sondern von Experten prüfen lassen, ob der Vertrag lukrativ und professionell abgewickelt werden kann. Das geht schnell und einfach auf der Website www.vertragshilfe24.de.

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