Anlässlich des Weltspartages am 31. Oktober 2024 weist die Zurich Versicherung auf die Bedeutung von Fondspolicen hin und zeigt auf, wie diese beim Vermögensaufbau unterstützen können.
Fondspolicen kombinieren die Vorteile von Rentenversicherungen mit den Renditechancen von Investmentfonds. Dabei können Anleger ihr Kapital in eine Vielzahl von Fonds investieren und so das Vermögen über die Jahre hinweg wachsen lassen. Diese Form der Anlage bietet nicht nur die Möglichkeit, von den Entwicklungen der Finanzmärkte zu profitieren, sondern auch zur soliden Planung der eigenen Altersvorsorge für eine lebenslange Rente.
„Wir möchten alle Sparer ermutigen, sich über die Möglichkeiten von Fondspolicen zu informieren und diese in ihre finanzielle Planung einzubeziehen. Denn eine gut durchdachte Anlagestrategie ist der Schlüssel zu einem sicheren und sorgenfreien Ruhestand“, betont Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktmanagement Leben bei Zurich.
In Anbetracht der demografischen Entwicklungen und der Unsicherheiten des staatlichen Rentensystems ist eine private Vorsorge unabdingbar, um im Alter finanziell unabhängig zu sein. Fondspolicen bieten durch unterschiedliche Ansätze die Möglichkeit, gezielt für das Alter vorzusorgen und sich eine sorgenfreie Zukunft zu sichern.
- Flexibilität und Diversifikation: Fondspolicen ermöglichen es Anlegern, ihr Portfolio individuell zusammenzustellen und regelmäßig anzupassen. Anleger können ihr Kapital in eine breite Palette von Einzelfonds oder in verschiedene professionell gemanagte Depotmodelle – auch mit Klima-Fokus – investieren, die unterschiedliche Anlage- und Risikoklassen abdecken.
- Langfristiger Vermögensaufbau: Durch die regelmäßige Einzahlung in Fondspolicen können Sparer auch schon mit kleineren Beträgen kontinuierlich Kapital aufbauen und vom Zinseszinseffekt profitieren. Ebenfalls sind flexible Zuzahlungen sowie einmalige Beitragszahlungen möglich.
- Finanzieller Schutz für die Familienangehörigen: Neben der Kapitalanlage bieten Fondspolicen die Möglichkeit, Familienangehörige zusätzlich mit einer Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall abzusichern. Bei Tod der versicherten Person in der Ansparphase wird eine vereinbarte Mindesttodesfallsumme ausgezahlt. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn und ist eine Rentengarantiezeit eingeschlossen, wird die Rente bis zum Ablauf dieser Garantiezeit an den oder die Hinterbliebenen weitergezahlt.
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