Am 24.09.2024 fand die jährliche Mitgliederversammlung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in Berlin, dieses Mal in den Räumen des DIN e. V., statt.

Der AfW ist seit 2024 Mitglied im DIN e. V. und ist mit seinem geschäftsführenden Vorstand Norman Wirth auch im Beirat des DIN-Normenausschuss Finanzen. Frau Amelie Leipprand, Projektkoordinatorin beim DIN, gab nur folgerichtig zu Beginn den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen kurzen Einblick in die Arbeit des DIN e.V.

Der Vorstand des AfW berichtete sodann ausführlich über die Arbeit der letzten 12 Monate und über die aktuellen und zukünftigen Themen der Verbandsarbeit. Das betraf zahlreiche Regulierungsthemen auf deutscher und europäischer Ebene, Branchenveranstaltungen, Gremien und Initiativen, bei denen der AfW für seine Mitglieder aktiv ist bzw. war.

Die Gesamtmitgliederzahl konnte weiter gesteigert werden. Der AfW hat aktuell 2182 Mitglieder bzw. Mitgliedsunternehmen. Davon und damit als mitgliederstärkster, politisch aktiver Versicherungsmaklerverband insgesamt 1821 registrierte juristisch und natürliche Personen mit Versicherungsmaklerzulassung nach § 34 d Gewerbeordnung. Zudem haben fast 1.300 der Mitglieder eine Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung als Finanzanlagenvermittler und sogar knapp 1.000 eine Zulassung nach § 34i Gewerbeordnung, also als Immobiliardarlehensvermittler.

Auch die Anzahl der namhaften Fördermitgliedsunternehmen überschritt erstmals die Zahl 100 (exakt 101).

Intensive inhaltliche Diskussionen gab es u.a. bei den Themen Nachhaltigkeit im Rahmen der Kundenberatung, Mitgliedergewinnung und der Begrifflichkeit „unabhängig“.

Neben weiteren Beschlüssen wurde zur Mitgliedergewinnung und mit dem Ziel, auch dem Branchennachwuchs die Wichtigkeit der politischen Interessensvertretung nahezubringen, eine neue Beitragsklasse geschaffen. Es wurde die Einführung einer Berufsstarter-Mitgliedschaft ab dem 1. Januar 2025 im AfW beschlossen. Diese sieht vor, dass über die Dauer von 24 Monaten der Beitrag bei Neumitgliedern mit bis zu maximal 9 angeschlossenen Vertriebspartnern oder festangestellten Mitarbeitern bei 0 Euro – in Worten: Null – liegt (als Nachweis dient der Eintrag im Vermittlerregister des DIHK e. V. über eine Zulassung nach § 34d, § 34f, § 34h, § 34i Gewerbeordnung, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen darf).

Ebenfalls wurden staatliche und auch brancheninterne Bestrebungen für Eingriffe in die Vergütungsstrukturen diskutiert. Der klare Kurs des Vorstandes gegen ein Provisionsverbot und einen Provisionsdeckel wurde mit überwältigender Mehrheit der Mitgliedersammlung bestätigt.

„Das letzte Jahr war wieder ein prima Teamwork von Vorstand, Mitarbeiterinnen, Geschäftsführerin Ilonka Büttner und all unseren Mitgliedern und Fördermitgliedsunternehmen. Das hat sich hier bei der diesjährigen Rückschau und auch dem Blick in die Zukunft ganz deutlich gezeigt. Unabhängigkeit und der Allfinanzgedanke finden sich beim AfW hervorragend aufgehoben!“ resümiert der Geschäftsführende Vorstand Norman Wirth.

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