Mehr Flexibilität bei Garantien wichtig

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass das Bundeskabinett am 18.9.2024 den Gesetzentwurf zur Novellierung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verabschiedete.

„Eine Überarbeitung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) war dringend nötig, um die zweite Säule der Altersversorgung zu stärken“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich sorgt nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer über eine bAV fürs Alter vor. Insbesondere sehen wir die Erhöhung und Koppelung der Geringverdiener-Förderung an die Lohnentwicklung positiv. So wird die Einkommensobergrenze für den Förderbetrag auf 2.718 Euro monatlich angehoben und sie soll unabhängig davon gelten, ob Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit arbeiteten. Das könnte dazu führen, dass die bAV zukünftig stärker für die Altersvorsorge genutzt wird und verhindert, dass Arbeitnehmer durch reguläre Gehaltserhöhungen aus der Förderung herausfallen. Außerordentlich wichtig ist uns dabei, dass kein Vertrieb ohne Beratung stattfindet.“

Der BVK regt an, dass eine größere Flexibilität bei Garantien – auch außerhalb von den nun erweiterten Sozialpartnermodellen – den Unternehmen ermöglichen würde, bessere Renditen für Versicherte zu erzielen. Auch sollten Betriebsrenten im Alter komplett zum Schonvermögen zählen und nicht anteilig auf etwaige Sozialleistungen angerechnet werden. Dies würde die Motivation bei Geringverdienern für die bAV erhöhen.

„Wir drängen zudem auf eine zügige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge durch die Riester-Rente“, so BVK-Präsident Heinz. „Denn angesichts des demografischen Wandels gewinnt eine umfassende Absicherung über alle drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich und privat – zunehmend an Bedeutung.“

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