Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verabschiedet. Der GDV hält den Entwurf für sinnvoll, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt ausdrücklich, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. „Dadurch profitieren gerade untere Einkommensgruppen stärker von der Betriebsrente“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Vertan wurde aus GDV-Sicht jedoch die Chance, freiwillige Opt-Out-Regelungen auf Betriebsebene in ausreichendem Umfang zu ermöglichen, um die Verbreitung der Betriebsrenten effektiv voranzubringen. Die im Gesetzentwurf jetzt enthaltene Umsetzung bleibt aus Sicht der Versicherer deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die vorgesehene Einschränkung auf tariflose Bereiche höhle die Wirksamkeit des Modells aus. Die Versicherer appellieren daher, gezielt nachzubessern und den Rahmen breiter zu fassen.

Weitere Kritik am Gesetzentwurf äußert der GDV zur begrenzten Flexibilisierung der Garantien: „Mit mehr Flexibilität bei den Garantien, auch außerhalb von Sozialpartnermodellen, könnten die Unternehmen höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Dafür werden wir uns im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren noch weiter einsetzen”, so Asmussen.

Reform der privaten Altersvorsorge muss folgen

Nachdem der Entwurf für eine Reform der betrieblichen Altersversorgung nun verabschiedet wurde, muss aus GDV-Sicht jetzt zügig die Reform für die geförderte private Altersvorsorge folgen. Denn durch den demografischen Wandel wird eine Absicherung auf allen drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich, privat – immer wichtiger.

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